Verpflegungskonzept 

 

KiTa als Lernort für gesundes und genussvolles Essen und Trinken 

Essen und Trinken in der Kindertageseinrichtung sind mehr als die notwendige Nahrungsaufnahme. Sie dienen der Geselligkeit, dem Austausch und sind ein wichtiger Bestandteil des Tagesrhythmus. 

Die täglichen Essenssituationen sollen den Kindern als schöner Moment dienen, indem sie stressfrei zusammenkommen und sich ausprobieren dürfen, sowie Erfahrungen sammeln können und Nahrungsmittel kennenlernen. Wir bieten ihnen den Raum, Mahlzeiten zur Lernzeit zu nutzen. 

 

Mahlzeiten Krippe und Kindergarten 

In unserer KiTa Pusteblume sind wir gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten und den Kindern, für eine gesunde Ernährung verantwortlich. Wir wollen durch unser Verpflegungskonzept allen Kindern einen bewussten Umgang mit Lebensmitteln näherbringen. Gemeinsame Mahlzeiten beginnen in unserer KiTa grundsätzlich mit einem Gebet, Lied oder einem Tischspruch. Wir achten auf unsere Vorbildfunktion und vermitteln den Kindern dadurch Werte im Bereich von Tischregeln, Hygiene etc.

1.       Frühstück 

Die Kinder essen und trinken in einer geeigneten Umgebung mit einer angenehmen, freundlichen und entspannten Atmosphäre. Zunehmend selbstständig und selbstbestimmt

erleben sie Essen und Trinken als sinnliche, kommunikative und gemeinschaftliche Erfahrung.

 

1.1.  Krippe 

Das Frühstück in beiden Krippengruppen beginnt nach der Guten-Morgen-Runde mit dem Händewaschen. Jedes Kind holt sein mitgebrachtes Essen möglichst selbstständig aus der eigenen Brotdose und legt dieses auf seinen Teller. Das Frühstück sollte ausgewogen, abwechslungsreich und „kau-anregend“ sein, sowie wenig Verpackungsmüll verursachen. Für die jüngeren Kinder liegt ein Waschlappen für Hände und Gesicht bereit, die älteren Kinder gehen nachdem Essen in den Waschraum und säubern sich selbstständig. Die Brotdosen und Gläser werden von den Kindern selbstständig abgeräumt.

1.2.  Kindergarten

Mit dem gleitenden Frühstück in unserem „Restaurant“ geben wir den Kindern die Gelegenheit, in einer geselligen und willkommenen Atmosphäre den Tag zu beginnen. 

Die Kinder bringen ihr eigenes Essen von zu Hause mit und bestimmen den Zeitpunkt des Frühstücks selbst, indem sie auf ihr Hungergefühl achten und/oder sich mit anderen Kindern verabreden. Eine pädagogische Fachkraft ist den ganzen Vormittag im Restaurant der Ansprechpartner und achtsamer Begleiter für die Kinder. Sie erinnert die Kinder mit einer Glocke an die letzte Möglichkeit (zu einer bestimmten Uhrzeit) ihr Frühstück einzunehmen.

2.       Obstrunde

Die vielfältige und abwechslungsreiche Obst- und Gemüsekiste wird uns zweimal wöchentlich vom Edeka Markt aus Hermannsburg kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Obstrunde findet täglich statt.  

 

2.1. Krippe = Frosch Gruppe

Die Obstrunde wird von den Mitarbeitenden vorbereitet und findet je nach Wetterlage, im Gruppenraum oder auf dem Außengelände statt.

 

2.2. Kindergarten

Die Obstrunde wird entsprechend des Inhalts der Kiste, jeden Tag von einem Mitarbeitenden vorbereitet. Wir beziehen die Kinder in die Vorbereitung der Obstrunde mit ein. Die Obstrunde findet wetterabhängig auf dem Außengelände oder im Gebäude auf dem „Dorfplatz“, statt.

 

3.       Mittagessen

Die Kinder können in unserer Einrichtung, bei einem Aufenthalt bis 13 Uhr bzw. 14 Uhr, eine warme Mahlzeit am Tag bekommen. Die Personensorgeberechtigten melden dafür ihre Kinder gegen ein monatliches zu entrichtendes Entgelt an.  Zur Information der Kinder und Eltern über das Verpflegungsangebot, sind in der Einrichtung Speisepläne veröffentlicht. Als Ritual zu den Mahlzeiten, wird ein Gebet oder Tischspruch mit den Kindern gesprochen. Der Wert der Nahrung ist uns bewusst und wir sind den Kindern ein Vorbild, im Umgang mit den Nahrungsmitteln.

 

3.1. Mittagessen Krippe / 14 Uhr Küken-Gruppe 

Nach dem Händewaschen setzen sich alle Kinder und Erwachsene an die Tische im Gruppenraum, wo wir die Mittagsmahlzeit in einer ruhigen Atmosphäre einnehmen. Es gibt eine wechselnde Tisch- bzw. Platzordnung.  Wir benutzen durchsichtige Gefäße und kleines Anlegebesteck, um das selbstständige Auffüllen des Essens und das Einschenken des Wassers zu erleichtern.

Für uns gilt: die Kinder dürfen entscheiden was sie essen möchten und wir motivieren zum Probieren. Die Kinder haben ausreichend Zeit, ihr Essen einzunehmen. 

In dieser Gruppe ist das Mittagessen aus pädagogischen Gründen von den Personensorgeberechtigten für die Kinder verpflichtend zu buchen.

 

3.2. Mittagessen Kindergarten 

Das Mittagessen wird täglich, gemeinsam mit den Kindern, frisch aus der Küche unserer Nachbar-Einrichtung abgeholt. Die Mahlzeit wird im Restaurant, sowie im ruhigen Nebenbereich eingenommen. Das Essen wird in durchsichtigen Schüsseln, mit den entsprechenden Erklärungen auf den Kindertischen bereitgestellt. Die Kinder dürfen die Menge und die Speisekomponenten selbst entscheiden. Mit kleinen Löffeln haben die Kinder die Möglichkeit vorab zu probieren. Wir achten darauf, dass die Kinder eigenständig ein Hunger- und Sättigungsgefühl entwickeln.

 

 

4.       Büfetttag

Wir bieten einmal pro Woche allen Kindern in unserer Einrichtung einen abwechslungsreichen und ernährungsbewussten Buffettag an. Die Kinder werden bei der Planung und Zubereitung angemessen beteiligt

Wir führen die Kinder an eine gesunde, ausgewogene, regionale und jahreszeitlich-orientierte Kost heran. An diesem Tag haben alle Kinder die Gelegenheit verschiedene Geschmacksrichtungen auszuprobieren. Finanziert wird der Buffettag über einen Kostenbeitrag, der jährlich von den Personensorgeberechtigten eingesammelt wird. 

 

5.       Qualität der Essensversorgung 

Beide Versorger unserer KiTa richten sich nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) 

Sie achten auf saisonale und regionale Lebensmittel und tragen ihren Teil zur Vermeidung von Verpackungsmüll bei. Die Allergenhinweise unserer Essenslieferanten sind einsehbar. 

 

5.1. Lieferant Krippe: „Kochen&Events“ – Georg Radlanski 

Bietet ein abwechslungsreiches, ausgewogenes Mittagessen an. 

„Für die Ernährungsbildung sowie der Geschmacksbildung und –prägung der Kinder ist es besonders wichtig, ein Angebot an Lebensmitteln zu bieten, dass eine Vielfalt in Geschmack sowie in Geruch, Konsistenz, Aussehen und Hörerlebnissen bietet. Geruchs- und Geschmackserlebnisse prägen das sensorische Gedächtnis“. 

Das Essen wird fettarm und vitaminschonend im Dampfgarer zubereitet. 

„Wir gestalten die Speisepläne mit viel Getreideprodukten, Kartoffeln und Reis, frischen Salaten, knackigem Gemüse oder Hülsenfrüchten, Milch und Milchprodukte, magere Fleischsorten sowie einmal pro Woche Seefisch.“ 

Quelle: www.kochenundevents.de/mittagstisch-für-kinder/ 

5.2. Lieferant Kindergarten: Ev. Bildungszentrum Hermannsburg 

Speisepläne richten sich nach einer ausgewogenen, hochwertigen Verwendung von Lebensmitteln. Es wird auf 2x wöchentlich Fleisch, 1x Fisch und zwei vegetarische Gerichte geachtet. 

Die Gerichte werden schonend Dampfgegart und direkt im Anschluss in die Thermobox zum Weiterverzehr verpackt. So bleiben wichtige Nährstoffe und Vitamine in den Lebensmitteln erhalten. 

Quelle: Interview mit der Hauswirtschaftsleitung 

 

6.       Hygiene, Allergene und Sonderernährungshinweise, Getränkeangebot und Sonstiges 

 

Hygiene

Im Umgang mit Lebensmitteln werden alle notwendigen, gesetzlichen Hygienemaßnahmen beachtet und gegebenenfalls in den Gruppenbüchern oder speziellen Ordnern dokumentiert. 

 

Allergene: 

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sieht die Kennzeichnung von Lebensmitteln vor. Dazu führen wir Ordner um auf mögliche Allergien und Unverträglichkeiten reagieren und diese belegen zu können. Die 14 häufigsten Lebensmittel-Allergien hängen sichtbar für alle aus. 

Nüsse sind in unserer Einrichtung verboten! 

 

Sonderernährungshinweise: 

Wir nehmen jedes Kind mit seinen individuellen gesundheitlichen, religiösen und kulturellen Ernährungsbedürfnissen achtsam ernst. Unterschiede und Gemeinsamkeiten sind wichtige Ansatzpunkte für eine Auseinandersetzung mit Vielfalt in der Kindergruppe. 

 

Getränkeangebot: 

Den Kindern stehen jederzeit ausreichend Getränke zur Verfügung. 

Diese Getränke bieten wir den Kindern an: 

-          frisches Leitungswasser (Krippe und Kindergarten) 

-          Ungesüßten Früchtetee (Kindergarten) 

 

Sonstiges: 

Wöchentlich werden wir vom „Milchhof Kück“ mit frischer Vollmilch beliefert. Diese Milch ist bei uns allerdings kein Getränk, sondern wird nur für Müsli o.ä. an die Kinder verteilt. Bei diesem Lieferanten können wir auch auf deren Angebote der Direktvermarkung von Joghurt oder Quark, für einen Buffettag oder für ein Fest, zurückgreifen. 

Wenn de Liebe in die Leute fuhr, waren sie für jeden Trost unempfänglich, da half nicht einmal Apfelauflauf mit Vanillesoße.
(Astrid Lindgren aus "Rasmus, Pontus und der Schwertschlucker")

Eine Beschwerde ist ein Geschenk – Umgang mit Beschwerden


Partizipation bedeutet, Entscheidungen, die das individuelle Leben und das der Gemeinschaft betreffen, gemeinsam mit den Kindern zu treffen und zusammen Lösungen für Probleme zu finden.

Die Ev. Kindertagesstätte Pusteblume ist ein Lernort für partizipatorische Prozesse, wozu auch die Möglichkeit der Beschwerde gehört. Die Mitarbeitenden  verstehen alle Beteiligten als Experten*innen in eigener Sache. Sie ermöglichen Aushandlungsprozesse zwischen den pädagogischen Fachkräften, den Eltern und den Kindern als gleichwertige  Partner und Partnerinnen und schaffen eine Atmosphäre, in der Beschwerden ohne Angst vor negativen Folgen geäußert werden können und Fehler als Bestandteil der alltäglichen Berufspraxis begriffen werden.

Mit der Beschwerde äußern Kinder, Eltern und Kooperationspartner ihre Unzufriedenheit mit der erwarteten Dienstleistung der Kindertageseinrichtung, oder sie geben Hinweise für die Weiterentwicklung. Beschwerden können auch positiv formulierte Ideen, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge sein. Aufgabe des Umgangs mit Beschwerden und Hinweisen ist es, sie ernst zu nehmen, den Beschwerden nachzugehen und sie zu bearbeiten. Beschwerden und Hinweise können negative Auswirkungen auf die KiTa vorbeugen und auf Fehler hindeuten. Daher werden sie als positiv und als Hilfe zur Veränderung gesehen.

Ein Beschwerdeverfahren ist in unserer Einrichtung installiert, wird angewandt und als Chance zur Weiterentwicklung genutzt. Es stehen für alle Beteiligten entsprechende Formulare und Briefkästen zum Einwurf von Beschwerden zur Verfügung.

Für Kinder - warum überhaupt?

Vorteile, wenn Kinder lernen, dass sie sich beschweren können:

-          Sie erfahren, dass ihre Meinung erst genommen wird und auch zu                                          Konsequenzen und Veränderungen führen kann.

-          Sie lernen, dass es gut ist,  sich einzubringen und seine Meinung zu äußern.

-          Sie kennen ihre Rechte und lassen sich nicht so einfach einschüchtern.

-          Sie sind dadurch besser geschützt.

-          Sie fühlen sich stark und wertgeschätzt.

-          Sie erleben, dass es auch von Seiten der Erwachsenen Fehlverhalten,
            Unvollkommenheit und Verbesserungsmöglichkeiten gibt.

Sich beschweren dürfen fördert: 

-          die Entwicklung von sozialen Kompetenzen,

-          die Entwicklung zum mündigen, sprachfähigen Menschen,

-          das Demokratieverständnis und deren Verhaltensweisen,

-          die bewusste Wahrnehmung der eigenen Bedürfnisse,

-          die Fähigkeit, sich in eine andere Person hineinzuversetzen,

-          das Zutrauen, schwierige Situationen bewältigen zu können,

-          die Fähigkeit, gemeinsam Lösungen zu finden und sich bei anderen 
            Unterstützung und Hilfe zu holen,

-          eine grundlegend beschwerdefreundlichen Haltung, die in demokratischen 
            Strukturen erlaubt ist.

 

Kinder haben in der Regel folgende Arten von Beschwerden: 

-          Beschwerden zu oder in alltäglichen Situationen oder Entscheidungen,

-          Beschwerden zu strukturellen und grundsätzlichen Regeln in der KiTa,

-          Beschwerden zu Grenzüberschreitungen von Kindern oder Erwachsenen.

 

Wichtige Säulen und Methoden des Beschwerdeverfahrens in unserer KiTa Pusteblume:

-          Die Auseinandersetzung mit Beschwerden im Team,

-          Beobachtungen im päd. Alltag, um Beschwerden „aufzuspüren“ (besonders 
            nonverbale Beschwerden bei den sehr jungen Kindern in der Krippe und bei 
            Kindern, die die deutsche Sprache nicht oder noch nicht gut beherrschen),

-          eine beschwerdefreundliche Kultur, um Kindern das Sich-beschweren leicht zu
            machen,

-          Respekt gegenüber den Empfindungen der Kinder, 

-          Beschwerden wahrnehmen, ernst nehmen und wertfrei annehmen,

-          Beschwerden dokumentieren,

-          Beschwerden zeitnah bearbeiten und Ergebnisse zurückmelden,

-          nonverbale Beschwerden werden sofort bearbeitet,

-          anonyme Beschwerden werden NICHT bearbeitet,

-          Beschwerden von Kindern werden visualisiert, ebenso die Ergebnisse,

-          regelmäßige Gesprächsrunden (z.B. in den jeweiligen Morgenkreisen),  die Kinder 
            auffordern Beschwerden vorzutragen,

-          situationsbedingte Gesprächsanlässe, die gezielt nach positiven und negativen 
            Aspekten von Aktivitäten oder Regeln fragen,

-          ein Kinderparlament,

-          jährliche Abfrage der Zufriedenheit von Eltern,

-          regelmäßige „Kindersprechstunde“ im Büro der Leitung.

Konzept zur alltagsintegrierten Sprachbildung und – förderung 



1.  Einleitung

Wir als Kindertagesstätte haben den Auftrag, Kinder zu erziehen, zu bilden und zu betreuen. Im Rahmen dieses Auftrages bildet die Sprachbildung und 

-förderung einen Schwerpunkt, da das Sprechenlernen eine der wichtigsten Lernleistungen ist.  Die sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten von Kindern zu unterstützen und zu fördern ist daher eine der zentralen Aufgaben in unserem Alltag. Der Aufbau von Bindung und Beziehung hat auch in der Sprachbildung einen sehr hohen Stellenwert, da Beobachtungen der Sprachentwicklung bei Kindern gezeigt haben, dass der Spracherwerb sehr von der Zuwendung und Ansprache der Bezugspersonen abhängig ist. Er ist ein eigenaktiver, konstruktiver Prozess, in welchem das Kind auf gelungene Dialoge und aktive sprachliche Anregungen angewiesen ist. Da jedes Kind sein eigenes Tempo bei der Sprachentwicklung hat und sich seine sprachlichen Kompetenzen unterschiedlich entfalten, muss die Sprachbildung, die an alle Kinder der KiTa gerichtet ist,  dem individuellen Bedarf des einzelnen Kindes angepasst sein. Diese wird alltagsintegriert umgesetzt. Kinder, die darüber hinaus einen erhöhten Bedarf an Sprachförderung aufweisen, erhalten diese ebenfalls alltagsintegriert und mit einer differenzierten Vorgehensweise. Wir sehen die Sprachbildung und -förderung in der KiTa immer im Kontext unserer pädagogischen Zielsetzung (siehe Konzeption): Wir begleiten jedes Kind in seiner Entwicklung. Wir unterstützen und stärken seine Persönlichkeit, damit es wichtige Kompetenzen entwickelt, die es braucht, um später ein zufriedenes, selbstbestimmtes Leben innerhalb unserer Gesellschaft zu führen. [1]

2.  Gesetzliche Grundlagen 

Gemäß §2 und §3 Kindertagesstätten Gesetz (KiTaG) in der Fassung vom 22.06.2018 sind in der KiTa besondere Maßnahmen zur Sprachbildung und 

–förderung zu gewährleisten. Diese sollen alltagsintegriert, kontinuierlich und Mithilfe von regelmäßiger Beobachtung, Dokumentation und Reflexion stattfinden. [2] 


3.  Definition: alltagsintegrierte Sprachbildung

·         Umfassende systematische Unterstützung und Begleitung der natürlichen    
          Sprachentwicklung aller Kinder in allen Altersstufen

·         Bestimmt das Handeln der pädagogischen Fachkräfte während der alltäglichen 
          pädagogischen Arbeit

·         Zielt auf die Unterstützung der Entwicklung der Sprache als besonders wichtige
          Komponente in allen Entwicklungsbereichen der Kinder ab

·         Sie ist entwicklungs-, lebenswelt- und kompetenzorientiert

·         Begleitet durch feinfühlige Beziehungsarbeit [3]

 

       Definition: Sprachförderung

·         Intensivierte und vertiefende Unterstützung im Falle spezifischer Bedarfe

·         Bietet zusätzliche Lernangebote 

·         Förderung des Erwerbs deutscher Sprachkenntnisse

·         Besondere Unterstützung für den Erwerb des Deutschen als Zweitsprache

·         Betrifft auch Kinder mit Deutsch als Erstsprache, deren sprachlicher
          Entwicklungsstand verzögert ist [4]


4.  Ziele der Sprachbildung und -förderung

·         Den Wortschatz der Kinder erweitern

·         Sprechfreude vermitteln

·         Anregungen und Impulse zum Sprechen geben (auch mit geeigneten Medien und 
          Materialien)

·         Die Förderung der kommunikativen Kompetenz

·         Die Verbesserung der Lautsprache

·         Der Ausbau von grammatikalischen Fähigkeiten

·         Die Vermittlung von Rhythmus und Taktgefühl

·         Die Ausdrucksfähigkeit altersgerecht fördern

·         Die Vermittlung der Bedeutung von Sprachmelodie und Lautbildung

·         Die Optimierung des Sprachverständnisses

·         Die Förderung der Fähigkeit, Gehörtes wiederzugeben

·         Den kommunikativen-sozialen Aspekt von Sprache vermitteln


5.  Grundregeln und Prinzipien des sprachfördernden Interaktionsverhaltens

·         Begegnung auf Augenhöhe und Blickkontakt

·         Zugewandtheit

·         Dem Kind Gelegenheit zum Sprechen geben

·         Sprachliche Begleitung der Handlungen

·         Spiegelung der Gefühle

·         Offene Fragen stellen 

·         Feste Rituale und Strukturen

·         Unterstützung durch Gebärden

·         Bewusster Umgangston 

·         Raumindividuelle Sprachangebote und Sprachmöglichkeiten

·         Der Aufmerksamkeit des Kindes folgen

·         Ruhiges Umfeld ermöglichen

·         Methoden- Vielfalt 

·         Kreativität sprachlich begleiten 

·         In jedem Raum ist ein*e Ansprechpartner*in vorhanden

·         Begrüßung und Verabschiedung 

·         Auf das Interesse des Kindes eingehen

·         Nachfragen stellen

·         Umwelterfahrungen ermöglichen

·         Präsent sein

·         Körpersprache, Mimik und Gestik benutzen

·         Stimmungen bewusst wahrnehmen

·         Genaues Zuhören

·         Auf akustische Signale achten 

·         Sich Zeit nehmen

·         Gespräche aufgreifen

·         Individuelle Rituale entstehen lassen

·         In ganzen Sätzen sprechen

·         Höflichkeit

·         Sprachliche Sensibilität entwickeln

·         Beschwerdemanagement 

·         Vorbildfunktion beachten

·         Förderung der Mundmotorik

·         Das eigene Sprachangebot an die Fähigkeiten des Kindes anpassen und dabei 
          einen kleinen Schritt voraus sein

·         Keine Korrekturen, nur Wiederholungen im richtigen Wortlaut geben 

·         Zwischenfragen der Kinder erlauben

·         In Konfliktsituationen die Kindern ermutigen, selbst Lösungsvorschläge zu finden 
          und dabei die verbale Kommunikation einzusetzen


6.  Schwerpunkte: Methoden und Situationen

· Begrüßungsdienst [5]

-      Begrüßung mit Namen 

-      Wir unterstützen die Kinder bei der Verabschiedung und kündigen unser Handeln 
        dabei an: „Du bringst Mama jetzt zur Tür und dann winken wir am Fenster zum 
        Abschied.“ Danach die Frage: „ Was möchtest Du jetzt machen?“

· Guten-Morgen-Runde/Morgenkreise

-      Feste Rituale:  z.B. Begrüßen, Singen, LED-Kerzen für jeden Wochentag in der
        gemeinsam gestalteten  Mitte, Tage und anwesende Kinder zählen, 
        Sprechsteinrunde bzw. Erzählrunden zu einer bestimmten Fragestellung, 
        Meckerrunden, Geschichten,  Reime, Fingerspiele, Bewegungsspiele, vielfältiger 
        Einsatz der Fotokarten, Abstimmungen/Mitbestimmung  umsetzen, Tagesstruktur
        erklären, Beten (eigene und freie Gebete), den Kindern die Möglichkeit geben, den 
        Morgenkreis selbst durchzuführen

· Mahlzeiten

-      Wir setzen unsere Vorbildfunktion bewusst ein: „Bitte“, „Danke“, „Kannst Du mir 
        bitte … geben?“, „Was hast Du zum Frühstück mit?“, „Wie schmeckt Dir das?“, 
        Tischgebete u. –sprüche, Gespräche aufgreifen

-      An den Buffettagen achten wir auf Abwechslung des Angebotes, um die Mund- 
        und Feinmotorik unterschiedlich zu fördern und um vielfältige, sinnliche 
        Erfahrungen beim Essen machen zu können

-      Die Kinder zum Fragen nach Lappen, Milch etc. ermutigen

· Spielendes Lernen

-      Rollenspiele

-      Bilderbuchbetrachtungen

-      Gesellschaftsspiele

-      Nachfragen stellen: „Was hast Du gemalt?“, „Warum ist Dein Elefant rosa?“

-      Vielseitige Bewegung anbieten (Bewegungsraum, Außengelände)

-      Singkreise 

-      Musikinstrumente

-      Fotobücher der Kinder

-      Geschichtensäcke

-      Einsatz von akustischen Signalen für die Guten-Morgen-Runde, für „die letzte 
        Chance zum Frühstücken“ und für das Aufräumen

-      Kamishibai-Erzähltheater

-      Besuche in der Bücherei und Ausleihe von verschiedenen Medien 

-      Ausflüge in die Natur, zum Wildpark, Waldtage etc.

-      Musik, Rhythmik, Tanzen
-      Spiele und Angebote zum Hörverständnis

·  Wickeln

-      Als bewusste Zuwendungssituation gestalten

-      Das Handeln mit Sprache begleiten

-      Singen, scherzen 

-      Individuelle Rituale mit jedem Kind „erarbeiten“

7.  Dokumentation

-      Gemäß §3 Abs. 1 KiTaG

-      Regelmäßige (systematische) Beobachtung und Dokumentation des Entwicklungs-
        und Bildungsprozesses eines Kindes: Hier ist zukünftig der Aspekt der 
        Sprachentwicklung aller Kinder zu berücksichtigen und somit auch der 
        Ausgangspunkt für die Planung und Durchführung einer alltagsintegrierten 
        individuellen und differenzierten Förderung der Kinder mit einem erhöhtem 
        Sprachförderbedarf.

-      Grundlagen und methodisches Vorgehen sind im Niedersächsischen 
        Orientierungsplan von 2018 beschrieben

-      Die Dokumentationen sind Gegenstand von Entwicklungsgesprächen mit den 
        Erziehungsberechtigten (§ 3 Abs. 2 KiTaG)

-      Wir verwenden das bereits vorhandene, erprobte und für unsere pädagogische
        Arbeit passende Verfahren bzw. Dokumentationsheft „Wachsen und Reifen – Eine
        Dokumentation der Entwicklungsschritte Ihres Kindes in Krippe und Kindergarten“
        [6] (hier 4. Sprache und Sprechen)


8.  Zusammenarbeit

Wir pflegen eine gute Zusammenarbeit im Bildungsbereich „Sprache und Sprechen“, je nach Anlass und Situationen, mit den Personensorgeberechtigten (Elternsprechtage, Tür- und Angelgespräche, Themen auf Elternabenden,  Einbeziehung in die gemeinsame Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, Entwicklungsgespräche mit Beginn des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung), mit der Grundschule (Übergangsgespräche, gemeinsame Projekte und Aktionen) und den Logopäden, die Therapien in unserer Einrichtung durchführen (Entwicklungsgespräche, Austausch von Informationen, Verständigung über Spiel- und Lernmaterialien und über die Auswahl methodischer und didaktischer Maßnahmen). 

Am Ende des Kindergartenjahres, das der Einschulung unmittelbar vorausgeht, ist mit den Personensorgeberechtigten dieser Kinder ein abschließendes Entwicklungsgespräch zu führen, an dem mit vorheriger Zustimmung der Personensorgeberechtigten auch die aufnehmende Schule Gelegenheit zur Teilnahme erhält. [7]

9.  Qualifizierung der Mitarbeitenden

In unserer Einrichtung wurden zwei Mitarbeitende zu Fachkräften mit zusätzlichen Stunden für Sprachbildung und -förderung ernannt: Eric Gringhuis, Erzieher und Fachkraft für frühkindliche und alltagsintegrierte Sprachbildung und Dorothee Meyer, Erzieherin und Heilpädagogische Fachkraft für integrative Erziehung und Bildung im Kindergarten. Diese Fachkräfte haben folgende Aufgaben:

-      Das gesamte Team mit Informationen zu versorgen (Erweiterung des Fachwissens)

-      Jedem Teammitglied Anregungen zur intensiven Reflexion des individuellen 
        sprachlichen Interaktionsverhalten zu geben

-      Das Thema „Sprache und Sprechen“ in den Dienstbesprechungen, bei allen 
        Planungen und bei den Überlegungen zu pädagogischen Methoden beachten und 
        einbringen

-      Beobachtungen durchführen und mit den entsprechenden Bezugserzieher*innen 
        besprechen, ggf. daraus Verabredungen treffen und Maßnahmen festlegen

-      Den Blick auf die alltagsintegrierte Sprachförderung schärfen

-      Neue Medien und Materialien testen und einbringen

-      Motivierend und unterstützend auf das Team einwirken

-      In Zusammenarbeit mit der Leitung für Evaluation und Qualitätsweiterentwicklung
        des Konzeptes zur alltagsintegrierten Sprachbildung und –förderung zu sorgen,
        z.B. gemeinsame Planungen und Durchführungen von Studientagen zum Thema

10.  Sprachbildung und Förderung des Spracherwerbs von Kindern unter drei Jahren

Sprachbildung meint die sprachliche Sozialisierung eines jeden Kindes, in der sich seine sprachlichen Fähigkeiten durch die Anregungen aus dem Umfeld herausbilden. Die kindliche Spracherwerbskompetenz ist angeboren, deren Entfaltung einer vertrauensvollen Beziehungsgestaltung bedarf. In den frühkindlichen Lern- und Entwicklungsprozessen sind sprach- und interaktionsfreudige Bezugspersonen besonders wichtig, damit Kinder zum Denken, Planen oder Problemlösen und aktive Kommunikation angeregt werden. 

„Auf den Anfang kommt es an“ – die Krippe ist für viele Kinder die erste Bildungsinstitution. 

Voraussetzungen und Bedingungen für gutes Gelingen einer frühkindlichen Sprachentwicklung sind bindungsrelevante Zuwendung, der Aufbau einer guten Beziehung, entwicklungs- und kindgerechte Kommunikation und ein wertschätzender Dialog in den Bildungseinrichtungen sowie im Elternhaus. 

Sprachbildung muss systematisch in Alltags-, Pflege- und Spielsituationen eingebunden sein. Im ganzheitlichen Verständnis werden Kindern vielfältige, sprachanregende Angebote vorgehalten, in den sie entdecken, erforschen und sich entwickeln können. Die Übergänge zwischen Sprachbildung und Sprachförderung sind fließend. Im U-3- Bereich wird eher von der Unterstützung von Sprachbildungsprozessen als von Sprachförderung gesprochen. [8]

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das gesamte Team der KiTa Pusteblume in der Verantwortung steht, bei den Kindern die Freude am Sprechen zu wecken bzw. zu erhalten und Strukturen und Konzepte zu entwickeln, um diesen zentralen Bildungsauftrag alltagsintegriert zu realisieren.

 

 

Britta von der Ohe / Januar 2019

 

Aktualisierung 26. April 2019, 25. Juni 2019, 19. August 2019, 10. März 2020, 29. März 2022 und 18.01.2023 



Fußnoten:
_______________________________________

[1] Siehe auch Niedersächsisches Kultusministerium: Orientierungsplan für Bildung und Erziehung – Gesamtausgabe – Stand November 2018
[2] KiTaG, §§ 2 und 3: Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem: „Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder“ unter: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=KiTaG+ND+Inhaltsverzeichnis&psml=bsvorisprod.psml&max=true (abgerufen am 25.06.2019)
[3] Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend: „Alltagsintegrierte sprachliche Bildung“, unter: https://sprach-kitas.fruehe-chancen.de/themen/sprachliche-bildung/alltagsintegrierte-sprachliche-bildung/ (abgerufen am: 25.06.2019)
[4] Niedersächsisches Kultusministerium: Sprachbildung und Sprachförderung. Handlungsempfehlungen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder – Gesamtausgabe – Stand November 2018, ab Seite 8. 
[5] siehe Konzeption der Ev. Kindertagestätte Pusteblume Hermannsburg 
[6] Herausgeber: Stadt Wolfsburg / Geschäftsbereich Jugend, Abteilung Kindertagesbetreuung, Pestalozziallee 1a, 38440 Wolfsburg
[7] Siehe Fußnote 2 

[8] Regionales Sprachförderkonzept Landkreis Celle, Fassung vom 09.12.2022 

Schutzkonzept

Ev. Kindertagesstätte Pusteblume Hermannsburg

 VORWORT – EINLEITUNG - LEITBILD 

1. SELBSTVERSTÄNDNIS 
1.1. Die Alltagskultur in unserer Einrichtung 
1.2. Nähe und Distanz 
1.3. Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung 

2. GESETZLICHE GRUNDLAGEN 
2.1. Landeskirchliche Vorgaben 

3. RISIKO- UND RESSOURCHENANALYSE 

4. DEFINITION: GEWALTFORMEN 

5. PERSONALVERANTWORTUNG UND FORTBILDUNGEN 
5.1. Einstellung neuer Mitarbeitenden 
5.2. Unterstützung und Fortbildung 

6. PARTIZIPATION UND BESCHWERDEVERFAHREN 
6.1. Beteiligungsformen für Kinder in der KiTa 
6.2. Beschwerdemanagement für Kinder 
6.3. Beschwerdemanagement für Mitarbeitende und andere Erwachsene 

7. PRÄVENTIONSMAßNAHMEN 
7.1. Sexualität / sexualpädagogisches Konzept 

8. INTERVENTIONSPLAN 
8.1. Vorgehen im Verdachtsfall bei Kindeswohlgefährdung außerhalb der KiTa 
8.2. Vorgehen im Verdachtsfall bei Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeitende in der Institution 
8.3. Rehabilitation für zu Unrecht beschuldigte Mitarbeitende 

9. KOOPERATION / UNTERSTÜTZENDES NETZWERK 

10. AUFARBEITUNG 

11. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 

LITERATURVERZEICHNIS (VORSCHLÄGE, WEITERFÜHRUNG, QUELLEN) 

ANHÄNGE 

 Schutzkonzept 

Ev. Kindertagesstätte Pusteblume Hermannsburg 

 Kinder sind der wichtigste Schatz in unserer Gesellschaft. Deshalb liegt uns besonders daran, diesen Schatz zu behüten und zu schützen. Gemäß unserem Leitbild bietet unsere Kindertageseinrichtung einen Rahmen, in welchem Kinder sicher und selbstbestimmt handeln können sowie Gemeinschaft erfahren. Wir begegnen den Kindern mit Achtung und Wertschätzung und sind für sie verlässliche Begleiter. Die Sicherheit der Kinder und damit der Schutz vor Gewalt hat in unserer Einrichtung oberste Priorität 

 1. Selbstverständnis 

 Als Tageseinrichtung für Kinder ist uns bewusst, dass wir im besonderen Maße Verantwortung für den Schutz des Kindeswohls haben. Kinder vor Grenzverletzungen zu schützen, bedeutet insbesondere, für Grenzverletzungen sensibilisiert zu sein und ihnen im Alltag vorzubeugen. Hierzu gehört es auch, unangenehme und sensible Themen transparent und offen anzusprechen.

1.1. Die Alltagskultur in unserer Einrichtung
Unsere Alltagskultur ist geprägt von Offenheit und Transparenz. Wir sind uns der Sensibilität der Verdachtsmomente von Machtmissbrauch bewusst; allerdings ist es unverzichtbar diese anzusprechen.

Hierfür wählen wir einen geeigneten Rahmen, wie zum Beispiel direkte Gespräche zwischen Eltern und der pädagogischen Kraft bzw. Leitung, Gruppenbesprechungen, kinderspezifische Fallbesprechungen, Dienstbesprechungen, Beratungen mit der Pädagogischen Leitung des Trägers und Beratung durch externe fachkundige Personen.

Um geeignet mit Risikosituationen umzugehen, müssen wir uns dieser vorab bewusst sein. Für diese Fälle sind die Mitarbeitenden sensibilisiert. Sie sind aufmerksam, beobachten und reflektieren sich gegenseitig.

Es ist uns wichtig, allen Mitarbeitenden unseres Hauses, den Raum und die Zeit für Selbstreflexionen einzuräumen und sie dabei zu unterstützen. Ebenfalls stehen unseren Mitarbeitenden nach Bedarf Fortbildungsangebote zur Verfügung.

1.2. Nähe und Distanz
Unsere täglichen Beziehungen werden von Nähe und Distanz bestimmt. So kann die Nähe, die empfunden wird, dem anderen peinlich und zudringlich sein oder die Distanz, die der andere mir gegenüber einnimmt, als schmerzhaft und verletzend erfahren werden.

In unserer Einrichtung reflektieren wir die unterschiedlichen Situationen auf Angemessenheit von Körperkontakt zwischen Kindern und Mitarbeitenden und von wem dieser ausgeht.

Wir sind für den Umgang mit eigenwilligen Wünschen nach Nähe und Distanz von Kindern sensibilisiert. Wir respektieren die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder; gleichzeitig beobachten und hinterfragen wir sie. Mit unserem Wissen über Bindungen reagieren wir entsprechend und stärken die Kinder. Wir sind dabei in der Rolle, Grenzen zu setzen ohne Zwang auszuüben.

1.3. Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung
In unserer KiTa liegt ein Verhaltenskodex vor, der für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden verbindlich ist. (s. Anhang Nr. 1– 12.1.-7) 

Eine Selbstverpflichtungserklärung wird von allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden bei Einstellung unterzeichnet. (s. Anhang Nr. 10- F 12.1.-7) Die Mitarbeitenden versichern hiermit dem Arbeitgeber, den Verhaltenskodex verstanden zu haben und anzuwenden. Darüber hinaus versichern die Mitarbeitenden, dass sie nicht wegen einer in §72 a SGB VIII bezeichneten Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind und dass derzeit kein gerichtliches noch strafanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen sie anhängig ist. Falls ein solches eingeleitet wird, verpflichten sich die Mitarbeitenden hiermit, dies der /dem Dienstvorgesetzten umgehend mitzuteilen. 

Im vorliegenden Schutzkonzept sind die rechtlichen Grundlagen, die Vorgaben der fachlichen Orientierungshilfe zur Erstellung eines Schutzkonzeptes des Niedersächsischen Landesjugendamtes sowie die Vorgaben der Landeskirche Hannovers angewandt bzw. umgesetzt. 

 2. Gesetzliche Grundlagen 


 Im Grundgesetz ist die „Unantastbarkeit der Würde des Menschen“ fest verankert. In der UNKinderrechtskonvention ist Kindern das Recht zugesichert, ohne Gewalt aufzuwachsen. Zusätzlich regelt das Bundeskinderschutzgesetz den umfassenden, aktiven Kinderschutz in Deutschland. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention. 

Alle Kindertageseinrichtungen sind nach §8 a SGB VIII zur Umsetzung des Schutzauftrages verpflichtet. Dieses ist in einer Vereinbarung mit den Einrichtungen im Landkreis Celle und dem Träger, Ev.-luth. Kirchenkreis Soltau, geregelt. Die Vereinbarung schließt die Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII mit ein. (s. Anhang Nr. 2–12.1.-1 Vereinbarung nach §8a SGB VIII und §72 a SGB VIII Landkreis Celle vom 03.03.2020) 


 2.1. Landeskirchliche Vorgaben
- Rundverfügung G 8 / 2021 der Landeskirche Hannovers (s. Anhang Nr. 3-12.1.-6) 
- Alle kirchlichen Einrichtungen müssen ein Schutzkonzept entwickeln und die Mitarbeitenden nehmen an einer Grundschulung teil. 
- Träger: § 47 SGB VIII Meldung besonderer Vorkommnisse (Regionales Landesamt für Schule und Bildung); Vordruck 

 3. Risiko- und Ressourcenanalyse 

 In unserer KiTa wird regelmäßig eine Risiko- und Ressourcenanalyse durchgeführt (s. Anhang Nr. 4- F 12.1.-5). Risiken werden aufgedeckt und daraus abgeleitete Maßnahmen umgesetzt. Die Dokumentation ist sichergestellt. Die Ergebnisse werden dem Träger angereicht. 

 4. Definition: Gewaltformen 

 Kindesmisshandlung kann verstanden werden als eine nicht zufällige, bewusste oder unbewusste, gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung (Beeinträchtigung oder Vernachlässigung) des Kindes, die in Familien oder Institutionen geschieht, die zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tode führt und die das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kindesmisshandlung#Definition) 


 Körperliche Gewalt
umfasst alle Handlungen – vom einzelnen Schlag mit der Hand, Prügeln, Würgen bis hin zum gewaltsamen Angriff mit Riemen, Stöcken oder anderen Gegenständen, die zu einer nicht zufälligen körperlichen Verletzung eines Kindes führen, wobei es zu Blutergüssen, Prellungen, Knochenbrüchen, inneren Verletzungen, Verbrennungen usw. kommen kann. 


 Seelische Gewalt
Verbale Gewalt (abwerten, entwerten, bedrohen) gegen das Kind wird eingesetzt, um es zum Schweigen zu bringen. Durch Äußerungen wie z.B. „Das schaffst du sowieso nicht.“, „Dafür bist du zu dumm.“, oder „Wenn du das jetzt nicht tust, passiert dir etwas Schlimmes.“ etc. können Schuldgefühle und ein gestörtes Selbstwertgefühl entstehen lassen. 
Grenzverletzende Verhaltensweisen in Bezug auf seelische Gewalt beziehen sich auch auf fachliche und/oder persönliche Unzulänglichkeiten oder aus einer Kultur der Grenzverletzung erfolgende Handlungen, die die Grenzen zwischen Geschlechtern, Generationen, Herkunft und verschiedenen Kulturen verletzen. Sie haben ihre Ursache und ihren Ort auch häufig im familiären oder weiteren sozialen Umfeld (Freizeit, Freundeskreis, Nachbarn etc.). In diesen Verhaltensweisen finden sich alle beschriebenen Formen der Gewalt und Grenzverletzungen wieder. Nichts geschieht zufällig – jedoch können Grenzverletzungen unbeabsichtigt sein, ein Missbrauch geschieht immer bewusst! 


 Sexualisierte Gewalt
meint jedes Verhalten, das alters- und geschlechtsunabhängig die Intimsphäre verletzt und gegen den Willen des Kindes geschieht oder auch unter Umständen, in denen das Kind aufgrund seiner körperlichen, seelischen, sprachlichen oder geistigen Unterlegenheit und unter Ausnutzung einer Machtposition nicht zustimmen kann. 


 Instrumentalisierung und Manipulation
des Kindes durch die Ausnutzung von Macht- und Autoritätspositionen der Täter/-innen. Die Abhängigkeit und das Vertrauen werden ausgenutzt, um körperliche, sexuelle und emotionale Gewalt auszuüben. Durch verbale Drohungen, Zuwendungsentzug oder psychische Manipulation wird das Kind eingeschüchtert und unterdrückt. Heimlichkeiten, Zwänge und Schuldzuweisungen werden dem Kind auferlegt. 


 Einbezug in Intimsphäre und Privatleben
ist das Bestreben der tatbegehenden Person, die privaten Gegebenheiten und intimen Gewohnheiten des Kindes mit einzubeziehen, um körperliche, sexuelle und emotionale Gewalt auszuüben. 


 Vernachlässigung
bedeutet, dass Eltern oder andere Sorgeberechtigte die notwendigen fürsorglichen Handlungen gegenüber dem Kind ständig oder wiederholt unterlassen. Das körperliche und geistige Wohl des Kindes wird dadurch gefährdet. Dem Kind wird etwas nicht gegeben, was es unbedingt zum Leben braucht. Dazu gehört z.B. genügend und altersgerechte Nahrung und Pflege, emotionale Nähe und Förderung in der geistigen Entwicklung, aber etwa auch witterungsgemäße Bekleidung. Folgende Auffälligkeiten sind möglich: 
- Falsche Ernährung (z.B. Übergewicht oder Unterernährung)
 - Unangenehmer Geruch 
- Unversorgte Wunden 
- Chronische Müdigkeit 
- Langes Alleinlassen 


 Mediale Gewalt
begegnet den Kindern im Fenster zur Fernwelt (z.B. im Fernseher) in äußerst komprimierter Form. Das Kind wird mit einer Vielzahl von Gewaltakten unterschiedlicher Art konfrontiert, es kann sie sehen, aber sie betreffen es im Reich der Medien scheinbar nicht. Sie sind fiktiv – aber zugleich ein gefüllter Beutel der Fantasie. Und Fantasie, richtig angeregt, ist oft mächtiger als die Realität. Der Wirklichkeit können Kinder sich über weite Strecken entziehen, der Fantasie, den inneren Bildern, nur schwer. 

 Die Mitarbeitenden in unserer KiTa sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und nutzen Medien verantwortlich und kindgerecht. Mediale Auftritte der Kinder müssen von den Erziehungsberechtigten schriftlich erlaubt sein. (s. Anlagen Nr. 13, Nr. 14 und Nr. 15) Bei Verdacht auf häuslichen medialen Missbrauch wird das Gespräch mit den Personensorgeberechtigten gesucht. 

 5. Personalverantwortung und Fortbildungen 

 5.1. Einstellung neuer Mitarbeitenden
In unserer Einrichtung findet ein Personalauswahlverfahren gemäß § 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII statt. In einem persönlichen Gespräch wird eine Einschätzung darüber getroffen, ob die fachliche Eignung und die eigene Haltung der bewerbenden Person zu unserer Einrichtung passt. Eine Hospitation in der Einrichtung verleiht allen Beteiligten einen ersten Eindruck und gibt die Möglichkeit zum Austausch über die Konzeption 

 Notwendige Voraussetzung für die Einstellung neuer Mitarbeitenden und für die Beschäftigung als ehrenamtliche/r Mitarbeiter/-in, Praktikant/-in (mehr als 2 Wochen) und Auszubildende/-r ist die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ohne Eintragungen gemäß §72a SGB VIII und § 30a BZRG. (s. Anhang Nr. 11- F6.10.-1, Nr. 12- F 12.1.-4 und Nr. 13) Einschlägig vorbestrafte Personen werden nicht beschäftigt.

 Ein festgelegtes Einarbeitungskonzept (s. Anlagen Nr. 5- F 6.6.-1;4 Checkliste Einarbeitung neuer Mitarbeitenden und Nr. 6- F 6.6.-2; 2 Checkliste Einarbeitungskonzept KiTa-Leitung) sichert ab, dass alle relevanten Informationen, Regelungen, Vorschriften, Gesetze, Pflichten, Verantwortlichkeiten und Rechte an die neuen Mitarbeitenden weitergegeben, von ihnen gelesen und zur Kenntnis genommen wurden. Mit Aufnahme der Tätigkeit werden die neuen Mitarbeitenden systematisch und geplant mit den Abläufen, dem Aufgabenbereich und den dazugehörigen Aufgaben/Tätigkeiten sowie dem evangelischen Profil, dem Leitbild des Trägers und der sich daraus ergebenden Einrichtungskultur vertraut gemacht.


 5.2. Unterstützung und Fortbildung
Es finden regelmäßige Mitarbeitergespräche (u.a. Jahresgespräche) statt. Hier wird über Haltung sowie Arbeitsweise gesprochen und ggf. ein konkreter Unterstützungs- und Fortbildungsbedarf festgelegt. Zusätzlich werden alle Mitarbeitenden jährlich zur Vereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder zur Umsetzung des nach §8a SGB VIII belehrt (Unterlagen lesen und mit Unterschrift bestätigen). 

 

 Die Leitung der KiTa Pusteblume, Britta von der Ohe, hat an einer Weiterbildung zur „Fachkraft im Kinderschutz“ teilgenommen und unterstützt alle Mitarbeitenden zu diesem Thema in Form von Gesprächen, Weitergabe von Informationen, Bereitstellung von Unterlagen und Vorbereitung sowie Durchführung von Studientagen zu dem Thema Kinderschutz. Sie ist zudem verantwortlich für die Durchführung und Einhaltung des Schutzkonzeptes. Alle Mitarbeitenden der KiTa haben eine Grundschulung für Prävention von sexualisierter Gewalt erhalten. 

 

 6.Partizipation und Beschwerdeverfahren 

 Für unsere evangelische Kindertageseinrichtung ist die Partizipation der Kinder eine Selbstverständlichkeit. Für die Unterstützung ist eine entsprechende Haltung der pädagogischen Kräfte erforderlich. Wir sind uns des Machtgefälles zwischen Erwachsenen und Kindern bewusst. Wir nutzen es nicht aus. 
Bei der Planung und Gestaltung des pädagogischen Alltags sowie den Räumlichkeiten werden entwicklungsspezifische Beteiligungsmöglichkeiten für die Kinder berücksichtigt. Das Erlebnis der Teilhabe, Mitbestimmung und Mitgestaltung versetzt Kinder in die Lage, Eigenverantwortung zu übernehmen und sich als wichtigen Teil der Gemeinschaft zu erfahren. Auf diese Weise werden demokratische Prinzipien im Alltag der KiTa Pusteblume gelebt. Wir garantieren Partizipationsstrukturen und ein Beschwerdeverfahren, durch die jedes Kind Kritik, Wünsche und Interessen äußern kann. Die Möglichkeit, Beschwerden zu äußern, ist präventiver Kinderschutz und ein wesentliches Element von Partizipation. 


 6.1. Beteiligungsformen für Kinder in der KiTa
Das offene Konzept in unserer Einrichtung bietet jedem Kind vielfältige Möglichkeiten für einen selbstbestimmten Tagesablauf. 

 Bestehende Formen der Partizipation werden regelmäßig darauf hin überprüft, ob sie das Demokratieverständnis der Kinder fördern. Sie werden bei Bedarf weiterentwickelt. Gemeinsam werden mit den Kindern Regelungen für das Zusammenleben entwickelt. Die gelebte Partizipation in unserer KiTa ist vielschichtig und berührt die verschiedensten Bereiche, wie zum Beispiel: Tagesablauf, Materialien in den Räumen, Auswahl von Praktikant/- innen und Auszubildende, Schuli-Themen, Neuanschaffungen von Spielzeug, Teilnahme an Naturtagen und Planungen von Feiern. Dieses geschieht durch Achtsamkeit im Alltag und durch standardisierte Beteiligungsformen (u.a. Guten-Morgen-Runden, Gesprächskreise, Entscheidung mit Hilfe der Fotokarte, Ich-Ordner). 

 Ein Kinderparlament ist installiert und tagt regelmäßig. Wir ermuntern bzw. erinnern die Kinder daran, die Mahlzeiten einzunehmen. Sie entscheiden selbstständig darüber, was und wie viel sie essen. Die Kinder bestimmen selbst, von wem sie sich wickeln oder zum Toilettengang begleiten lassen. 


 6.2. Beschwerdemanagement für Kinder
Kinder haben nicht nur das Recht auf Beteiligung, sondern auch auf Beschwerde. Der Umgang mit Beschwerden in unserer KiTa bündelt alle Maßnahmen, die dazu führen, dass Beschwerden, Anliegen und Verbesserungsvorschläge der Kinder aufgenommen, reflektiert und bearbeitet werden. Grundlegend hierfür ist das Verständnis, dass sich hinter jeder –wie auch immer geäußerten- Beschwerde eines Kindes, ein unerfülltes Bedürfnis verbirgt. Das bedeutet nicht, dass die Bedürfnisse immer und sofort erfüllt werden können bzw. müssen, jedoch müssen alle Bedürfnisse und Beschwerden der Kinder gehört, ernst genommen und als berechtigt angesehen werden. 


 Kinder haben in der Regel folgende Arten von Beschwerden: 
- Beschwerden zu oder in alltäglichen Situationen oder Entscheidungen, 
- Beschwerden zu strukturellen und grundsätzlichen Regeln in der KiTa, 
- Beschwerden zu Grenzüberschreitungen von Kindern oder Erwachsenen. 

 Ziele: 
- Sie erfahren, dass ihre Meinung erst genommen wird und auch zu Konsequenzen und Veränderungen führen kann. 
- Sie lernen, dass es gut ist, sich einzubringen und seine Meinung zu äußern. 
- Sie kennen ihre Rechte und lassen sich nicht so einfach einschüchtern. 
- Sie sind dadurch besser geschützt. 
- Sie fühlen sich stark und wertgeschätzt. 
- Sie erleben, dass es auch von Seiten der Erwachsenen Fehlverhalten, Unvollkommenheit und Verbesserungsmöglichkeiten gibt. 

 Sich beschweren dürfen fördert: 
- die Entwicklung von sozialen Kompetenzen, 
- die Entwicklung zum mündigen, sprachfähigen Menschen, 
- das Demokratieverständnis und demokratische Verhaltensweisen, 
- die bewusste Wahrnehmung der eigenen Bedürfnisse, 
- die Fähigkeit, sich in eine andere Person hineinzuversetzen, 
- das Zutrauen, schwierige Situationen bewältigen zu können, 
- die Fähigkeit, gemeinsam Lösungen zu finden und sich bei Anderen Unterstützung und Hilfe zu holen, 
- eine grundlegend beschwerdefreundliche Haltung, die in demokratischen Strukturen erlaubt ist. 

 Wir bearbeiten jede negative Kritik von Kindern, die an uns oder andere Personen gerichtet ist

 Wichtige Säulen und Methoden des Beschwerdeverfahrens in unserer KiTa Pusteblume:
- Die Auseinandersetzung mit Beschwerden im Team, 
- Beobachtungen im päd. Alltag, um Beschwerden „aufzuspüren“ (besonders nonverbale Beschwerden bei den sehr jungen Kindern in der Krippe und bei Kindern, die die deutsche Sprache nicht oder noch nicht gut beherrschen), 
- eine beschwerdefreundliche Kultur, um Kindern das Sich-beschweren leicht zu machen, 
- Respekt gegenüber den Empfindungen der Kinder, 
- Beschwerden wahrnehmen, ernst nehmen und wertfrei annehmen, 
- Beschwerden dokumentieren, 
- Beschwerden zeitnah bearbeiten und Ergebnisse zurückmelden, 
- nonverbale Beschwerden werden sofort bearbeitet, 
- anonyme Beschwerden werden NICHT bearbeitet, 
- Beschwerden von Kindern werden visualisiert, ebenso die Ergebnisse, 
- regelmäßige Gesprächsrunden (z.B. in den jeweiligen Morgenkreisen), die Kinder Gelegenheit bieten, Beschwerden vorzutragen, 
- situationsbedingte Gesprächsanlässe, die gezielt nach positiven und negativen Aspekten von Aktivitäten oder Regeln fragen, 
- ein Kinderparlament, 
- jährliche Abfrage der Zufriedenheit von Eltern, 
- regelmäßige „Kindersprechstunde“ im Büro der Leitung. 

 

 6.3. Beschwerdemanagement für Mitarbeitende und andere Erwachsene 
Die Ev. Kindertagesstätte Pusteblume ist ein Lernort für partizipatorische Prozesse, wozu auch die Möglichkeit der Beschwerde gehört. Die Mitarbeitenden verstehen alle Beteiligte als Experten/Expertinnen in eigener Sache. Sie ermöglichen Aushandlungsprozesse zwischen den pädagogischen Kräften, den Eltern und den Kindern als gleichwertige Partner und Partnerinnen und schaffen eine Atmosphäre, in der Beschwerden ohne Angst vor negativen Folgen geäußert werden können und Fehler als Bestandteil der alltäglichen Berufspraxis begriffen werden. Mit der Beschwerde äußern Kinder, Eltern und Kooperationspartner ihre Unzufriedenheit mit der erwarteten Dienstleistung der Kindertageseinrichtung oder sie geben Hinweise für die Weiterentwicklung. Beschwerden können auch positiv formulierte Ideen, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge sein. Mitarbeitende haben, zusätzlich zur Leitung der KiTa, die Möglichkeit, ihre Beschwerde an den Träger der Einrichtung, an die Pädagogische Leitung oder an die Mitarbeitervertretung des Ev.-luth. Kirchenkreises Soltau zu richten. Aufgabe des Umgangs mit Beschwerden und Hinweisen ist es, sie ernst zu nehmen, den Beschwerden nachzugehen und sie zu bearbeiten. Beschwerden und Hinweise können negativen Auswirkungen auf die KiTa vorbeugen und auf Fehler hindeuten. Daher werden sie als positiv und als Hilfe zur Veränderung gesehen. 

 Ein Beschwerdeverfahren ist in unserer Einrichtung installiert, wird angewandt und als Chance zur Weiterentwicklung genutzt. Es stehen für alle Beteiligten entsprechende Formulare und Briefkästen zum Einwurf von Beschwerden zur Verfügung. Die Mitarbeitenden reflektieren regelmäßig den partizipatorischen Umgang in der KiTa und der eigenen Haltung. 
Bei der Bearbeitung von Beschwerden bedenken wir achtsam den Respekt vor und die Wertschätzung gegenüber allen beteiligten Personen. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah und in vereinbarten Rahmen. Geeignete Maßnahmen zur Behebung der Beschwerdeursachen sowie ggf. Korrektur und/oder Vorbeugemaßnahmen werden durchgeführt.  
Nach Abschluss eines Beschwerdeverfahrens wird die Zufriedenheit des Beschwerdeführers/ der Beschwerdeführerin überprüft. 

 7. Präventionsmaßnahmen 

 In diesem Teil unseres Schutzkonzeptes legen wir dar, welche Maßnahmen und Richtlinien wir zum Wohle des Kindes in unserer Einrichtung getroffen haben. Wir orientieren uns dabei an den Leitsätzen zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes unseres Trägers, vertreten durch die Pädagogische Leitung des Ev.-luth. Kirchenkreises Soltau.
 Das Wichtigste: Kinder haben das Recht gehört zu werden! Daher haben wir in unserem pädagogischen Alltag zahlreiche Sprachanlässe für Kinder fest installiert (Guten-Morgen-Runden, Meckerrunden, Kinderparlament usw.). Wir wollen hören, was Kinder bewegt, was sie erlebt haben, worüber sie nachdenken, was sie beschäftigt, welche Sorgen sie haben, welche Veränderungen sie erwarten und welche Lösungsmöglichkeiten sie finden. 

 7.1. Sexualität / sexualpädagogisches Konzept
Kindliche Sexualität, Selbstwahrnehmung und Stärkung des eigenen Ichs
 
Eine aktive Sexualerziehung zielt auf die Stärkung des eigenen Ichs und auf die Förderung der Selbstwahrnehmung ab. 
Das eigene Ich gilt es wertzuschätzen, zu achten und zu beschützen. Ein Kind soll ein positives Gefühl zu seinem Körper entwickeln können. Es soll selbstbestimmt entscheiden lernen, was seinem Körper guttut und was ihm nicht guttut, wer es anfassen darf und wer nicht. Es soll lernen, mit anderen Kindern und Erwachsenen Beziehungen zu pflegen. Dies bedingt ein Umfeld, in dem auch sexuelle Themen offen angesprochen werden dürfen. Sexualerziehung will nicht nur biologische Vorgänge vermitteln. Sie ist vielmehr auch Erziehung zur Liebes- und Beziehungsfähigkeit. Überdies leistet sie einen wichtigen Beitrag, um das Kind vor sexuellen und gewalttätigen Übergriffen zu schützen. Hierzu ist es notwendig, dass ein Kind sich und seinen Körper und seine Funktionen gut kennt. Sexualerziehung bedeutet nicht, dass Kinder immer und überall tun dürfen, wozu sie gerade Lust haben. Es gilt, sie sensibel für ihre eigenen Grenzen und für die anderer zu machen. 

 Ich bin ich
Jedes Kind nimmt seine Person und all seine Körperteile bewusst wahr und schätze sie wert. 
- Wie heißen die Körperteile? 
- Welche Funktion haben sie? 
- Gibt es körperliche Unterschiede? 
- Gibt es unterschiedliche Geschlechter? 

 Es ist mein Körper
Jedes Kind erkennt den Unterschied zwischen angenehmen und unangenehmen Gefühlen. 
- Wo ist es angenehm, berührt zu werden? 
- Wo ist es unangenehm, berührt zu werden? 
- Wer darf mich berühren? 
- Wer darf mich wo küssen? 
- Welche Regeln gibt es bei körperlichem Kontakt und Rollen-Doktorspielen? 

 Gefühle und Körperwahrnehmung
Jedes Kind nimmt seine eigenen Stärken und Grenzen wahr. Es lernt, eigene Gefühle und die von anderen Personen zu erkennen, zu beschreiben und zu akzeptieren. 
- Wie und woran kann ich erkennen, was der andere fühlt? 
- Kann man Gefühle sehen? 
- Wie gehe ich mit Freude oder mit Wut um? 
- Wer oder was hilft mir, wenn ich nicht weiß, wohin mit meiner Wut? 
- Wer oder was hilft mir, wenn ich nicht mit meiner Freude im Überschwang umgehen kann? 

 Nein-Sagen
Jedes Kind lernt, „Nein“ zu sagen, wenn ihm die Situation unangenehm ist. 
- Wie erkenne ich, ob Gesichtsausdruck und Körperhaltung zusammenpassen? 
- Wie erkennt mein Gegenüber, dass ich „Nein“ meine und etwas nicht will? 
- Gibt es Körperhaltungen, die ein Gefühl ausdrücken? 
- Welche Stopp-Regeln gibt es? - Darf ich „Nein, ich will das nicht“ sagen? 
- Wie kann ich auch gegenüber Erwachsenen meine Bedürfnisse deutlich machen? 

 Geheimnisse
Jedes Kind erfährt, dass es schöne Geheimnisse gibt und dass man diese bewahren kann. Die Kinder erfahren aber auch, dass es Geheimnisse gibt, die ein schlechtes Gefühl machen und die sie einer ihnen vertrauten Person erzählen sollen. 
- Was ist ein schönes und was ist ein schlechtes Geheimnis? 
- Wem vertraue ich was an? 
- Wann kann der richtige Zeitpunkt sein und wo ist der richtige Ort, einem Erwachsenen etwas anzuvertrauen? 
- Wann und wie hole ich Hilfe, wenn ein anderes Kind geärgert wird? 

 Doktorspiel = Körper erkunden
Aus der Entwicklungspsychologie wissen wir, dass Doktorspiele für die kindliche Entwicklung wichtig sind. Diese gegenseitigen körperlichen Erkundungen sind Ausdruck kindlicher Neugier. Sie helfen, das Rollenbild und die Geschlechtsidentität zu klären. Hierzu gibt es in unserer Einrichtung feste Regeln, die das Spiel im Miteinander klar und deutlich machen: - Erlaubt ist nur das, was sich für die Kinder selbst und für die Spielpartner gut anfühlt!!! 
- Ein „NEIN“ oder „Ich will nicht mehr“ muss akzeptiert werden!!! 
- Kein Mädchen und kein Junge tun einem anderen Kind weh!!! 
- Niemand steckt einem anderen Kind etwas in den Po, in die Scheide, in den Penis, in den Mund, in die Nase oder in das Ohr!!! 
- Ältere und größere Kinder (bzw. Kinder, die dem/der Spielpartner/-in in ihrer Entwicklung deutlich überlegen sind), Jugendliche und Erwachsene haben bei diesen Doktorspielen nichts zu suchen!!! 

 Wichtig für uns:
Wir haben im Team eine gemeinsame Haltung und verbindliche Regeln, um die pädagogische Arbeit im Bereich Sexualpädagogik umzusetzen. - Schamgrenzen werden akzeptiert und geachtet. 
- Nacktsein ist im Spiel nicht erlaubt (die Unterhose bleibt an). 
- Jedes Kind bestimmt allein, ob und wer es auf Toilette oder zum Wickeln begleiten soll. 
- Jedes Kind bestimmt allein, welche Person ihm den Po abputzt und welche Person ihm beim An- und Umziehen hilft. 
- Die Tür wird beim Wickeln geschlossen, jedoch nicht verschlossen. 
- Wenn ein Kind fragt, nehmen wir seine Frage ernst und es bekommt eine altersgerechte Antwort. 
- Erwachsene setzen deutliche Grenzen bei unangenehmen Berührungen durch Kinder. 
- Wir küssen Kinder nicht und Kinder küssen uns nicht. 
- Das Wickeln wird ausschließlich von Fachpersonal mit Bindung zu dem entsprechenden Kind (alle Geschlechter) ausgeführt. 
- Gegenseitige Körperuntersuchungen, sogenannte „Doktorspiele“ sind erlaubt, solange sich alle an unsere Regeln halten (s. oben). 
- Wir führen eine einheitliche Sprache in der Bezeichnung der Geschlechtsorgane. 
- Wir messen den Unterschied zwischen kindlichen sexuellen Bedürfnissen und sexuellem Missbrauch an der Freiwilligkeit und an dem Alter (bzw. am Entwicklungsstand) der handelnden Kinder. 
- Wir dokumentieren Beobachtungen, geben Informationen an die entsprechenden Eltern und im Team weiter und reflektieren gemeinsam einzelne Situationen 

 Die Beteiligung der Eltern zeigt sich in der Grundhaltung unserer Fachkräfte, der Miteinbeziehung der Eltern in den KiTa-Alltag und durch verschiedene standardisierte Beteiligungsformen, wie zum Beispiel: gemeinsame Studientage, Hospitationen, schriftliche Abfragen, regelmäßige Treffen mit Elternvertretern, Elternabende zu bestimmten Themen und Zusammenarbeit im Elternrat und Beirat. Info- bzw. Themenabende, auch mit Kooperationspartnern, finden nach Bedarf statt. 

 8.Interventionsplan 

 Im Falle von unentschuldigtem Fehlen von Kindergarten- oder Krippenkindern in der Kindertageseinrichtung haben die Fachkräfte die Handlungsanweisung des Trägers erhalten, nach drei Tagen unverzüglich Kontakt zu den Sorgeberechtigten aufzunehmen. Sollte nach fünf Tagen nichts erreicht sein, wird ein Hausbesuch veranlasst, um sich zu überzeugen, dass die Kinder unversehrt sind.

 Unser Interventionsplan richtet sich nach den vorgegebenen Handlungsschritten gemäß §3 der Vereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder zur Umsetzung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII mit dem Ev.-luth. Kirchenkreis Soltau und dem Landkreis Celle vom 03.03.2020 (s. Anhang Nr. 2), dem Krisenplan des Ev.-luth. Kirchenkreises Soltau und dem Landeskirchlichen Krisenplan (s. Anlagen).

 Wie reagieren wir, wenn sich ein Kind uns anvertraut?


 E. R. N. S. T. machen!
 

 E. E rkennen von Anzeichen (sexualisierter Gewalt) oder bei Mitteilung durch ein Opfer E rnst nehmen

 R. Ruhe bewahren
Durch ein kurzes Innehalten wird der Schaden von Grenzverletzung, deren Vorgeschichte oft weit zurückreicht, nicht wesentlich vergrößert. Viel mehr bietet besonnenes Handeln die Möglichkeit, sich selbst mehr Klarheit zu verschaffen und ggf. Fachkräfte und Fachstellen hinzuzuziehen. Zeitnahe Dokumentation: Eine gründliche und vor allen Dingen umgehende Dokumentation ist die Grundlage für ein differenziertes Handeln und die Zusammenarbeit mit Fachstellen.

N. N achfragen (vorsichtige Vergewisserung des Geschilderten, nicht drängen, kein Verhör) 
 Versichern, dass das Gespräch vertraulich behandelt wird und nichts ohne Absprache unternommen wird Erklären, dass man sich selbst Hilfe holt und dass man das Geheimnis nicht für sich behalten kann. Sagen: „Du bist nicht schuld. Wir suchen einen gemeinsamen Weg, damit der Missbrauch aufhört. Du bist nicht allein. Ich hole Hilfe. Nichts geschieht ohne dein Wissen.“

S. S icherheit herstellen (Interventionsplan anwenden)
 Ist die Gefährdung des Wohls des Kindes so akut, dass bei Durchführung der vereinbarten Abläufe mit großer Wahrscheinlichkeit das Wohl des Kindes nicht gesichert werden kann, so liegt ein Fall der dringenden Kindeswohlgefährdung vor. Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Gefährdungseinschätzung mitzuwirken. In diesen Fällen ist eine unverzügliche Information des zuständigen Jugendamts zwingend notwendig. Das Jugendamt gewährleistet, dass eine Kontaktaufnahme in Notfallsituationen auch außerhalb der Bürozeiten sichergestellt ist.

T. T äter stoppen (nicht auf eigene Faust) und Opfer schützen 
 Die Gefährdung des Wohls des Kindes einzuschätzen, ist ein zentrales Anliegen im Kinderschutz. Aus diesem Grund erfordert dieser Auftrag qualifiziertes Personal, ein Problembewusstsein über die Gefährdungsrisiken und ein Verfahren, dass ein verlässliches Vorgehen im Zusammenwirken von Fachkräften, Leitung, Trägervertreter/-innen und Jugendamt gewährleistet. 
Eine Auswertung und Dokumentation der beteiligten Mitarbeitenden und ggf. dem Jugendamt ist erforderlich. 


 8.1.Vorgehen im Verdachtsfall bei Kindeswohlgefährdung außerhalb der KiTa

1. Ruhe bewahren 
2. Beobachtungen dokumentieren (Ort, Datum, beobachtete Situation bzw. Erzählung des Opfers); Beobachtungen verschlossen aufbewahren; für Gefährdungseinschätzung müssen die Informationen anonymisiert werden 
3. Selbstreflexion und kollegiale Beratung 
4. Anwendung Verfahrensablauf: Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages mit dem Landkreis nach § 8a SGB VIII (s. Anhang Nr. 2) 

 a) KiTa- Leitung informieren 
b) Gefährdungseinschätzung mit InsoFa vornehmen 
c) Gespräch mit den Personensorgeberechtigten, wenn der Schutz des Kindes dadurch nicht gefährdet ist oder/und Meldung an das Jugendamt 
d) Anwendung Krisenplan KK Soltau (s. Anhang Nr. 8- 12.5.-3) 
e) Information der Pädagogischen Leitung 
f) Information des Superintendenten durch Pädagogische Leitung 

 

 8.2.Vorgehen im Verdachtsfall bei Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeitende in der Institution (s. Anhang Nr. 7 – F 12.1.-6)
1. Ruhe bewahren 
2. Beobachtungen dokumentieren (Ort, Datum, beobachtete Situation bzw. Erzählung des Opfers) 
▪ Beobachtungen vor unbefugter Einsichtnahme schützen 
▪ Wahrung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte bei Weitergabe von Informationen (Anonymisierung der Gefährdungseinschätzung) 
3. Selbstreflexion, ggf. kollegiale Beratung (Fach-Beratungsstelle) 
4. Information der KiTa- Leitung (bei Verdacht auf KiTa-Leitung: Information an Pädagogische Leitung) 
5. Information der Pädagogischen Leitung durch KiTa-Leitung 
6. Gefährdungseinschätzung mit InsoFa 
7. Anwendung des Krisenplans KK Soltau (s. Anlage Nr. 8- 12.5.-3) 
- Information der Pädagogischen Leitung 
- Information des Superintendenten durch Pädagogische Leitung 
- Einrichtung eines Krisenstabs (Klärung der weiteren Vorgehensweise) 
- Gefährdungseinschätzung: Bewertung der Information durch Leitung und Träger 
- ggf. Sofortmaßnahmen ergreifen 

 8.3. Rehabilitation für zu Unrecht beschuldigte Mitarbeitende
Ein Verfahren des Trägers für zu Unrecht beschuldigte Mitarbeitende ist implementiert. Ziel ist die vollständige Rehabilitation und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der /des Mitarbeitenden. 
Für den Umgang mit Personen unter Verdacht und Täter/-innen wird der Krisenplan der Landeskirche Hannovers angewandt (s. Anlage Nr. 9- 12.5.-10 Landeskirchlicher Krisenplan für schwerwiegende Amtspflichtverletzungen kirchlicher Mitarbeitenden). 

 

 

 9. Kooperation / Unterstützendes Netzwerk 

 - Jugendamt Celle, Trift 26, Celle, Tel. 05141-9160 

- Gesundheitsamt Celle, Trift 26, 29221 Celle, Telefon: 05141-916-5000 

- Pädagogische Leitung für evangelische Kindertagesstätten 

 im Ev.-luth. Kirchenkreis Soltau 
• Rühberg 7, 
• 29614 Soltau, Tel. 05191-60125 

 - InsoFa:
▪ Frau Reichinger, Ev. Lebensberatungsstelle Hermannsburg, Lutterweg 11, 29320 Hermannsburg, Tel. 05052-3447, 
• Mail: [email protected] 

▪ Frau Werner, Beratungsstelle des Landkreises Celle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Denickestr. 110B, 29225 Celle, Tel. 05141-9164400, Mail: [email protected] 

• Außenstelle Hermannsburg, Lutterweg 11, 29320 Hermannsburg, Tel. 05052-94422 

▪ Herr Albers, Ev. Lebensberatungsstelle Walsrode, 
• Kirchplatz 8, 29664 Walsrode, Tel. 05161-8010, • Mail: [email protected] 

 Fachstelle sexualisierte Gewalt der Landeskirche Hannovers
Pastorin Karoline Läger-Reinbold (Leitung): [email protected], 0511 1241-650 
Pastorin Christiane Plöhn (Leitung i.V.) [email protected], 0511 1241-650 Mareike Dee (Prävention und Aufarbeitung): [email protected], 0511 1241-726 Pastor Ulrich Krause-Röhrs (Prävention) [email protected] , 0173-2502231 Anuschka Lütje [email protected], Sigrid Haynitzsch (Begleitung Betroffener, Intervention) [email protected], 0511 1241-299 Julia Nortrup (Aufarbeitung) [email protected], 0511 1241- 223 www.praevention.landeskirche-hannovers.de 

 Unabhängige Ansprechstellen: 

Zentrale Anlaufstelle HELP - Telefon 0800-5040112 

 - Kostenlos und anonym 
- Unabhängige Information für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie 

 Brennessel e.V.
Postfach 3552, Celle, Tel. 05141-740560 

 Polizei: Billingstr. 32, 29320 Hermannsburg, Tel. 055052-913310

 Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/ueber-uns 

 
Hilfe-Telefon
Sexueller Missbrauch
 

 Anrufen
- auch im Zweifelsfall
0800 22 55 530
Telefonzeiten
Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr 
Di, Do: 15.00 bis 20.00 Uhr 

 Das Hilfe-Telefon berät anonym, kostenfrei und mehrsprachig. Nicht besetzt an bundesweiten Feiertagen und am 24. und 31. Dezember. Außerhalb unserer Telefonzeiten können Sie uns eine Nachricht schreiben.

 (Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (kurz: UBSKM) ist eine Bundesbeauftragte (Beauftragte der deutschen Bundesregierung) für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen, für Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren oder Fragen zu sexuellem Missbrauch haben. Zurzeit hat Kerstin Claus das Amt inne. Der Dienstsitz ist in Berlin.) 

 


 

 10. Aufarbeitung 

 In unserer Einrichtung findet bei entsprechenden Ereignissen eine systematische Fallanalyse statt, um aus den Fallverläufen für die zukünftige Praxis zu lernen. Dies trägt somit wesentlich zur Professionalisierung bei. 
Das Schutzkonzept wird kontinuierlich überprüft und fortgeschrieben. 

 10.1. Therapeutische und seelsorgerische Angebote
- Nummer gegen Kummer, 0800-1110550 (kostenlos), 11611 
- Nummer gegen sexuelle Gewalt, 0800-2255530 
- Beratungsstelle des Landkreis Celle für Eltern, Kinder und Jugendliche, 05141-9164400 
- Ehe- und Lebensberatung, Lutterweg 11, 29320 Hermannsburg, 05052-3447 
- Beratende Hilfen: 
* Beratungsstelle „BISS“ gegen häusliche Gewalt, Tel. 05141-214444 
* Frauenschutzhäuser, Tel. 05141-6633 oder 25788 
* Kinderschutzbund Celle, Tel. 05052-46066 
* Kinder- und Jugendtelefon, Tel. 0800-1110333 
* Elterntelefon, Tel. 0800-1110550 


 - Mitarbeitervertretung im Ev.-luth. Kirchenkreis Soltau (auch zum BEM / Betriebliches Eingliederungsmanagement), Lutterweg 16, 29320 Hermannsburg, Tel. 05052-911696 
- Notfallseelsorger, Pastor Noetzel, St. Peter-Paul Kirchengemeinde Hermannsburg, Tel. 05052-2284 
- weitere Telefonnummern unter www.Familienportal.de 

 11. Öffentlichkeitsarbeit 

 • Die Personensorgeberechtigten sind über das Schutzkonzept und fortlaufende Änderungen informiert. 
• Das Schutzkonzept steht auf unserer Homepage zur Verfügung. 
• Bei einem entsprechenden Ereignis oder im Verdachtsfall innerhalb unserer Einrichtung wird der Krisenplan des Kirchenkreises Soltau bzw. der Krisenplan der Landeskirche Hannovers angewandt. Die Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit erfolgt über den eingerichteten Krisenstab und obliegt dem Öffentlichkeitsbeauftragten sowie dem Superintendenten. Die Mitarbeitenden sind mit dem Krisenplan vertraut. 

 Das Schutzkonzept wurde in Zusammenarbeit mit dem Träger Ev.-luth. Kirchenkreis Soltau (der Pädagogischen Leitung und der Fachberatung), der Leitung der Ev. Kindertagesstätte Pusteblume und den Mitarbeitenden der Einrichtung erstellt. 

Datum 04.07.2023 

 Literaturverzeichnis (Vorschläge, Weiterführung und Quellen) 

 - „Kindeswohlgefährdung - Erkennen und Helfen“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
- „Partizipation in Kindertageseinrichtungen“ R. Hansen, R. Knauer, B. Sturzenhecker; verlag das netz 
- Kindertagesheim St. Stephanus, Kinderschutzkonzept 
- „Partizipation in der Kita“ M. Regner, F. Schubert-Suffrian, Herder Verlag 
- „Macke, Zicke, Trampeltier…….“; Vorurteilsbewusste Bildung u. Erziehung P. Wagner, S. Hahn, U. Enßlin; verlag das netz 
- Ev. Kita Resse, Konzeption 
- kindergarten heute; Themenheft: „Partizipation in der Kita“ - kindergarten heute; Das Leitungsheft, 3/2014 
- kindergarten heute; Die Fachzeitschrift, 9/2013 
- https://de.wikipedia.org/wiki/Kindesmisshandlung#Definition 

 1) Grundgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html 
2) UN-Kinderrechtskonvention: http://www.kinderrechtskonvention.info/ 
3) § 8a SGB VIII: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8 
4) § 72a SGB VIII: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__72a.html 
5) Bundeskinderschutzgesetz: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-undjugend,did=119832.html 

 Anhänge 

 Nr. 1 – 12.1.-7 Verhaltenskodex 
Nr. 2 – 12.1.-1 Vereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder zur Umsetzung des nach § 8a SGB VIII sowie zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII vom 03.03.2020 
Nr. 3 – 12.1.-6 Rundverfügung G8/ 2021 Verbindliche landeskirchliche Grundsätze für die Prävention, Intervention, Hilfe, und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt 
Nr. 4 – F 12.1.-5 Risiko- und Ressourcenanalyse 
Nr. 5 – F 6.6.-1;4 Checkliste Einarbeitung Checkliste neuer Mitarbeitende 
Nr. 6 – F 6.6.-2; 2 Checkliste Einarbeitungskonzept KiTa-Leitung 
Nr. 7 – F 12.1.-6 Dokumentation bei Verdacht auf Machtmissbrauch, Übergriff und Gewalt an Kindern durch Mitarbeitende der KiTa 
Nr. 8 – 12.5.-3 Krisenplan Kirchenkreis Soltau 
Nr. 9 – 12.5.- 10 Landeskirchlicher Krisenplan für schwerwiegende Amtspflichtverletzungen kirchlicher Mitarbeitenden 
Nr. 10 – F 12.1.-7 Selbstverpflichtungserklärung 
Nr. 11 – F 6.10.-1 Beantragung erweitertes FZ Ehrenamtliche 
Nr. 12 – F 12.1.-4 Beschäftigung als Praktikant*in 
Nr. 13 Nachweis FZ 
Nr. 14 Einwilligung Verwendung und Dokumentation von Bildern 
Nr. 15 Erklärung Belehrung Zulässigkeit im Internet 
Nr. 16 Einwilligung Einzelfoto 

Orientierungsplan für Bildung und Erziehung
im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder vom 12.01.2005

 

Der Orientierungsplan konkretisiert den Bildungsauftrag des Elementarbereichs (Kindertagesstätten und Kindergärten) und macht diesen der Öffentlichkeit deutlich.

Er dient als Grundlage für die Bildungsarbeit in den Einrichtungen und hat einen empfehlenden Charakter.  

 

Inhaltsverzeichnis

I.     Grundlagen und allgemeine Ziele

1. Einleitung: Funktion und Charakter des Orientierungsplan

2. Grundwerte in der demokratischen Gesellschaft

3. Zum Bildungsverständnis – wie kleine Kinder lernen

II.   Bildungsziele in Lernbereichen und Erfahrungsfelder

Einführende Bemerkungen

1. Emotionale Entwicklung und soziales Lernen

2. Entwicklung kognitiver Fähigkeiten und der Freude am Lernen

3. Körper-Bewegung-Gesundheit

4. Sprache und Sprechen

5. Lebenspraktische Kompetenzen

6. Mathematisches Grundverständnis

7. Ästhetische Bildung 

8. Natur und Umwelt

9. Ethische und religiöse Fragen, Grunderfahrungen menschlicher Existenz

III.Die Arbeit in der Tageseinrichtung für Kinder 

A. Methodische Aspekte und die Aufgabe der Fachkräfte

1. Grundprinzipien für die Förderung von Erziehungs- und Bildungsprozessen

2. Leben und Lernen in der Kindergruppe

3. Das Spiel- die elementare Lernform von Kindern

4. Die Einrichtung einer anregenden Lernumgebung

5. Beobachtung und Dokumentation – Grundlagen methodischen Vorgehens

6. Zusammenarbeit im Team und Aufgaben der Leitung

B. Erziehungspartnerschaft mit den Eltern

1. Grundlagen für eine Erziehungspartnerschaft

2. Erziehungspartnerschaft in der Praxis

3. Die Tageseinrichtung im sozialen Umfeld

C. Zusammenarbeit von Tageseinrichtungen und Grundschule

1. Voraussetzungen und Ziele der Zusammenarbeit

2. Konkrete Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs

IV.  Qualitätsentwicklung und -sicherung

1. Zielsetzung – Pluralität der Methoden

2. Beobachtung und Dokumentation als Instrumente der Qualitätssicherung

Anhang

1.      zu Kap. III A: 4. Die Einrichtung einer anregenden Lernumgebung

2.     zu Kap. III C: Zusammenarbeit von Tageseinrichtungen und Grundschule 

                       - Beispiele für einen Kooperationskalender - 

3.     Ausgewählte Literatur

4.     Hinweise zu Bildungsplänen anderer Bundesländer

               

In unserer KiTa sind mehrere Exemplare des Orientierungsplans vorhanden. Wenn Sie mehr über die Inhalte lesen und erfahren möchten, können Sie gerne ein Exemplar ausleihen oder den Orientierungsplan online abrufen. Klicken Sie dafür Hier.