Verpflegungskonzept
KiTa als Lernort für gesundes und genussvolles Essen und Trinken
Essen und Trinken in der Kindertageseinrichtung sind mehr als die notwendige Nahrungsaufnahme. Sie dienen der Geselligkeit, dem Austausch und sind ein wichtiger Bestandteil des Tagesrhythmus.
Die täglichen Essenssituationen sollen den Kindern als schöner Moment dienen, indem sie stressfrei zusammenkommen und sich ausprobieren dürfen, sowie Erfahrungen sammeln können und Nahrungsmittel kennenlernen. Wir bieten ihnen den Raum, Mahlzeiten zur Lernzeit zu nutzen.
Mahlzeiten Krippe und Kindergarten
In unserer KiTa Pusteblume sind wir gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten und den Kindern, für eine gesunde Ernährung verantwortlich. Wir wollen durch unser Verpflegungskonzept allen Kindern einen bewussten Umgang mit Lebensmitteln näherbringen. Gemeinsame Mahlzeiten beginnen in unserer KiTa grundsätzlich mit einem Gebet, Lied oder einem Tischspruch. Wir achten auf unsere Vorbildfunktion und vermitteln den Kindern dadurch Werte im Bereich von Tischregeln, Hygiene etc.
1. Frühstück
Die Kinder essen und trinken in einer geeigneten Umgebung mit einer angenehmen, freundlichen und entspannten Atmosphäre. Zunehmend selbstständig und selbstbestimmt
erleben sie Essen und Trinken als sinnliche, kommunikative und gemeinschaftliche Erfahrung.
1.1. Krippe
Das Frühstück in beiden Krippengruppen beginnt nach der Guten-Morgen-Runde mit dem Händewaschen. Jedes Kind holt sein mitgebrachtes Essen möglichst selbstständig aus der eigenen Brotdose und legt dieses auf seinen Teller. Das Frühstück sollte ausgewogen, abwechslungsreich und „kau-anregend“ sein, sowie wenig Verpackungsmüll verursachen. Für die jüngeren Kinder liegt ein Waschlappen für Hände und Gesicht bereit, die älteren Kinder gehen nachdem Essen in den Waschraum und säubern sich selbstständig. Die Brotdosen und Gläser werden von den Kindern selbstständig abgeräumt.
1.2. Kindergarten
Mit dem gleitenden Frühstück in unserem „Restaurant“ geben wir den Kindern die Gelegenheit, in einer geselligen und willkommenen Atmosphäre den Tag zu beginnen.
Die Kinder bringen ihr eigenes Essen von zu Hause mit und bestimmen den Zeitpunkt des Frühstücks selbst, indem sie auf ihr Hungergefühl achten und/oder sich mit anderen Kindern verabreden. Eine pädagogische Fachkraft ist den ganzen Vormittag im Restaurant der Ansprechpartner und achtsamer Begleiter für die Kinder. Sie erinnert die Kinder mit einer Glocke an die letzte Möglichkeit (zu einer bestimmten Uhrzeit) ihr Frühstück einzunehmen.
2. Obstrunde
Die vielfältige und abwechslungsreiche Obst- und Gemüsekiste wird uns zweimal wöchentlich vom Edeka Markt aus Hermannsburg kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Obstrunde findet täglich statt.
2.1. Krippe = Frosch Gruppe
Die Obstrunde wird von den Mitarbeitenden vorbereitet und findet je nach Wetterlage, im Gruppenraum oder auf dem Außengelände statt.
2.2. Kindergarten
Die Obstrunde wird entsprechend des Inhalts der Kiste, jeden Tag von einem Mitarbeitenden vorbereitet. Wir beziehen die Kinder in die Vorbereitung der Obstrunde mit ein. Die Obstrunde findet wetterabhängig auf dem Außengelände oder im Gebäude auf dem „Dorfplatz“, statt.
3. Mittagessen
Die Kinder können in unserer Einrichtung, bei einem Aufenthalt bis 13 Uhr bzw. 14 Uhr, eine warme Mahlzeit am Tag bekommen. Die Personensorgeberechtigten melden dafür ihre Kinder gegen ein monatliches zu entrichtendes Entgelt an. Zur Information der Kinder und Eltern über das Verpflegungsangebot, sind in der Einrichtung Speisepläne veröffentlicht. Als Ritual zu den Mahlzeiten, wird ein Gebet oder Tischspruch mit den Kindern gesprochen. Der Wert der Nahrung ist uns bewusst und wir sind den Kindern ein Vorbild, im Umgang mit den Nahrungsmitteln.
3.1. Mittagessen Krippe / 14 Uhr Küken-Gruppe
Nach dem Händewaschen setzen sich alle Kinder und Erwachsene an die Tische im Gruppenraum, wo wir die Mittagsmahlzeit in einer ruhigen Atmosphäre einnehmen. Es gibt eine wechselnde Tisch- bzw. Platzordnung. Wir benutzen durchsichtige Gefäße und kleines Anlegebesteck, um das selbstständige Auffüllen des Essens und das Einschenken des Wassers zu erleichtern.
Für uns gilt: die Kinder dürfen entscheiden was sie essen möchten und wir motivieren zum Probieren. Die Kinder haben ausreichend Zeit, ihr Essen einzunehmen.
In dieser Gruppe ist das Mittagessen aus pädagogischen Gründen von den Personensorgeberechtigten für die Kinder verpflichtend zu buchen.
3.2. Mittagessen Kindergarten
Das Mittagessen wird täglich, gemeinsam mit den Kindern, frisch aus der Küche unserer Nachbar-Einrichtung abgeholt. Die Mahlzeit wird im Restaurant, sowie im ruhigen Nebenbereich eingenommen. Das Essen wird in durchsichtigen Schüsseln, mit den entsprechenden Erklärungen auf den Kindertischen bereitgestellt. Die Kinder dürfen die Menge und die Speisekomponenten selbst entscheiden. Mit kleinen Löffeln haben die Kinder die Möglichkeit vorab zu probieren. Wir achten darauf, dass die Kinder eigenständig ein Hunger- und Sättigungsgefühl entwickeln.
4. Büfetttag
Wir bieten einmal pro Woche allen Kindern in unserer Einrichtung einen abwechslungsreichen und ernährungsbewussten Buffettag an. Die Kinder werden bei der Planung und Zubereitung angemessen beteiligt.
Wir führen die Kinder an eine gesunde, ausgewogene, regionale und jahreszeitlich-orientierte Kost heran. An diesem Tag haben alle Kinder die Gelegenheit verschiedene Geschmacksrichtungen auszuprobieren. Finanziert wird der Buffettag über einen Kostenbeitrag, der jährlich von den Personensorgeberechtigten eingesammelt wird.
5. Qualität der Essensversorgung
Beide Versorger unserer KiTa richten sich nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE)
Sie achten auf saisonale und regionale Lebensmittel und tragen ihren Teil zur Vermeidung von Verpackungsmüll bei. Die Allergenhinweise unserer Essenslieferanten sind einsehbar.
5.1. Lieferant Krippe: „Kochen&Events“ – Georg Radlanski
Bietet ein abwechslungsreiches, ausgewogenes Mittagessen an.
„Für die Ernährungsbildung sowie der Geschmacksbildung und –prägung der Kinder ist es besonders wichtig, ein Angebot an Lebensmitteln zu bieten, dass eine Vielfalt in Geschmack sowie in Geruch, Konsistenz, Aussehen und Hörerlebnissen bietet. Geruchs- und Geschmackserlebnisse prägen das sensorische Gedächtnis“.
Das Essen wird fettarm und vitaminschonend im Dampfgarer zubereitet.
„Wir gestalten die Speisepläne mit viel Getreideprodukten, Kartoffeln und Reis, frischen Salaten, knackigem Gemüse oder Hülsenfrüchten, Milch und Milchprodukte, magere Fleischsorten sowie einmal pro Woche Seefisch.“
Quelle: www.kochenundevents.de/mittagstisch-für-kinder/
5.2. Lieferant Kindergarten: Ev. Bildungszentrum Hermannsburg
Speisepläne richten sich nach einer ausgewogenen, hochwertigen Verwendung von Lebensmitteln. Es wird auf 2x wöchentlich Fleisch, 1x Fisch und zwei vegetarische Gerichte geachtet.
Die Gerichte werden schonend Dampfgegart und direkt im Anschluss in die Thermobox zum Weiterverzehr verpackt. So bleiben wichtige Nährstoffe und Vitamine in den Lebensmitteln erhalten.
Quelle: Interview mit der Hauswirtschaftsleitung
6. Hygiene, Allergene und Sonderernährungshinweise, Getränkeangebot und Sonstiges
Hygiene:
Im Umgang mit Lebensmitteln werden alle notwendigen, gesetzlichen Hygienemaßnahmen beachtet und gegebenenfalls in den Gruppenbüchern oder speziellen Ordnern dokumentiert.
Allergene:
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sieht die Kennzeichnung von Lebensmitteln vor. Dazu führen wir Ordner um auf mögliche Allergien und Unverträglichkeiten reagieren und diese belegen zu können. Die 14 häufigsten Lebensmittel-Allergien hängen sichtbar für alle aus.
Nüsse sind in unserer Einrichtung verboten!
Sonderernährungshinweise:
Wir nehmen jedes Kind mit seinen individuellen gesundheitlichen, religiösen und kulturellen Ernährungsbedürfnissen achtsam ernst. Unterschiede und Gemeinsamkeiten sind wichtige Ansatzpunkte für eine Auseinandersetzung mit Vielfalt in der Kindergruppe.
Getränkeangebot:
Den Kindern stehen jederzeit ausreichend Getränke zur Verfügung.
Diese Getränke bieten wir den Kindern an:
- frisches Leitungswasser (Krippe und Kindergarten)
- Ungesüßten Früchtetee (Kindergarten)
Sonstiges:
Wöchentlich werden wir vom „Milchhof Kück“ mit frischer Vollmilch beliefert. Diese Milch ist bei uns allerdings kein Getränk, sondern wird nur für Müsli o.ä. an die Kinder verteilt. Bei diesem Lieferanten können wir auch auf deren Angebote der Direktvermarkung von Joghurt oder Quark, für einen Buffettag oder für ein Fest, zurückgreifen.
Wenn de Liebe in die Leute fuhr, waren sie für jeden Trost unempfänglich, da half nicht einmal Apfelauflauf mit Vanillesoße.
(Astrid Lindgren aus "Rasmus, Pontus und der Schwertschlucker")
Eine Beschwerde ist ein Geschenk – Umgang mit Beschwerden
Partizipation bedeutet, Entscheidungen, die das individuelle Leben und das der Gemeinschaft betreffen, gemeinsam mit den Kindern zu treffen und zusammen Lösungen für Probleme zu finden.
Die Ev. Kindertagesstätte Pusteblume ist ein Lernort für partizipatorische Prozesse, wozu auch die Möglichkeit der Beschwerde gehört. Die Mitarbeitenden verstehen alle Beteiligten als Experten*innen in eigener Sache. Sie ermöglichen Aushandlungsprozesse zwischen den pädagogischen Fachkräften, den Eltern und den Kindern als gleichwertige Partner und Partnerinnen und schaffen eine Atmosphäre, in der Beschwerden ohne Angst vor negativen Folgen geäußert werden können und Fehler als Bestandteil der alltäglichen Berufspraxis begriffen werden.
Mit der Beschwerde äußern Kinder, Eltern und Kooperationspartner ihre Unzufriedenheit mit der erwarteten Dienstleistung der Kindertageseinrichtung, oder sie geben Hinweise für die Weiterentwicklung. Beschwerden können auch positiv formulierte Ideen, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge sein. Aufgabe des Umgangs mit Beschwerden und Hinweisen ist es, sie ernst zu nehmen, den Beschwerden nachzugehen und sie zu bearbeiten. Beschwerden und Hinweise können negative Auswirkungen auf die KiTa vorbeugen und auf Fehler hindeuten. Daher werden sie als positiv und als Hilfe zur Veränderung gesehen.
Ein Beschwerdeverfahren ist in unserer Einrichtung installiert, wird angewandt und als Chance zur Weiterentwicklung genutzt. Es stehen für alle Beteiligten entsprechende Formulare und Briefkästen zum Einwurf von Beschwerden zur Verfügung.
Für Kinder - warum überhaupt?
Vorteile, wenn Kinder lernen, dass sie sich beschweren können:
- Sie erfahren, dass ihre Meinung erst genommen wird und auch zu Konsequenzen und Veränderungen führen kann.
- Sie lernen, dass es gut ist, sich einzubringen und seine Meinung zu äußern.
- Sie kennen ihre Rechte und lassen sich nicht so einfach einschüchtern.
- Sie sind dadurch besser geschützt.
- Sie fühlen sich stark und wertgeschätzt.
- Sie erleben, dass es auch von Seiten der Erwachsenen Fehlverhalten,
Unvollkommenheit und Verbesserungsmöglichkeiten gibt.
Sich beschweren dürfen fördert:
- die Entwicklung von sozialen Kompetenzen,
- die Entwicklung zum mündigen, sprachfähigen Menschen,
- das Demokratieverständnis und deren Verhaltensweisen,
- die bewusste Wahrnehmung der eigenen Bedürfnisse,
- die Fähigkeit, sich in eine andere Person hineinzuversetzen,
- das Zutrauen, schwierige Situationen bewältigen zu können,
- die Fähigkeit, gemeinsam Lösungen zu finden und sich bei anderen
Unterstützung und Hilfe zu holen,
- eine grundlegend beschwerdefreundlichen Haltung, die in demokratischen
Strukturen erlaubt ist.
Kinder haben in der Regel folgende Arten von Beschwerden:
- Beschwerden zu oder in alltäglichen Situationen oder Entscheidungen,
- Beschwerden zu strukturellen und grundsätzlichen Regeln in der KiTa,
- Beschwerden zu Grenzüberschreitungen von Kindern oder Erwachsenen.
Wichtige Säulen und Methoden des Beschwerdeverfahrens in unserer KiTa Pusteblume:
- Die Auseinandersetzung mit Beschwerden im Team,
- Beobachtungen im päd. Alltag, um Beschwerden „aufzuspüren“ (besonders
nonverbale Beschwerden bei den sehr jungen Kindern in der Krippe und bei
Kindern, die die deutsche Sprache nicht oder noch nicht gut beherrschen),
- eine beschwerdefreundliche Kultur, um Kindern das Sich-beschweren leicht zu
machen,
- Respekt gegenüber den Empfindungen der Kinder,
- Beschwerden wahrnehmen, ernst nehmen und wertfrei annehmen,
- Beschwerden dokumentieren,
- Beschwerden zeitnah bearbeiten und Ergebnisse zurückmelden,
- nonverbale Beschwerden werden sofort bearbeitet,
- anonyme Beschwerden werden NICHT bearbeitet,
- Beschwerden von Kindern werden visualisiert, ebenso die Ergebnisse,
- regelmäßige Gesprächsrunden (z.B. in den jeweiligen Morgenkreisen), die Kinder
auffordern Beschwerden vorzutragen,
- situationsbedingte Gesprächsanlässe, die gezielt nach positiven und negativen
Aspekten von Aktivitäten oder Regeln fragen,
- ein Kinderparlament,
- jährliche Abfrage der Zufriedenheit von Eltern,
- regelmäßige „Kindersprechstunde“ im Büro der Leitung.
Konzept zur alltagsintegrierten Sprachbildung und – förderung
1. Einleitung
Wir als Kindertagesstätte haben den Auftrag, Kinder zu erziehen, zu bilden und zu betreuen. Im Rahmen dieses Auftrages bildet die Sprachbildung und
-förderung einen Schwerpunkt, da das Sprechenlernen eine der wichtigsten Lernleistungen ist. Die sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten von Kindern zu unterstützen und zu fördern ist daher eine der zentralen Aufgaben in unserem Alltag. Der Aufbau von Bindung und Beziehung hat auch in der Sprachbildung einen sehr hohen Stellenwert, da Beobachtungen der Sprachentwicklung bei Kindern gezeigt haben, dass der Spracherwerb sehr von der Zuwendung und Ansprache der Bezugspersonen abhängig ist. Er ist ein eigenaktiver, konstruktiver Prozess, in welchem das Kind auf gelungene Dialoge und aktive sprachliche Anregungen angewiesen ist. Da jedes Kind sein eigenes Tempo bei der Sprachentwicklung hat und sich seine sprachlichen Kompetenzen unterschiedlich entfalten, muss die Sprachbildung, die an alle Kinder der KiTa gerichtet ist, dem individuellen Bedarf des einzelnen Kindes angepasst sein. Diese wird alltagsintegriert umgesetzt. Kinder, die darüber hinaus einen erhöhten Bedarf an Sprachförderung aufweisen, erhalten diese ebenfalls alltagsintegriert und mit einer differenzierten Vorgehensweise. Wir sehen die Sprachbildung und -förderung in der KiTa immer im Kontext unserer pädagogischen Zielsetzung (siehe Konzeption): Wir begleiten jedes Kind in seiner Entwicklung. Wir unterstützen und stärken seine Persönlichkeit, damit es wichtige Kompetenzen entwickelt, die es braucht, um später ein zufriedenes, selbstbestimmtes Leben innerhalb unserer Gesellschaft zu führen. [1]
2. Gesetzliche Grundlagen
Gemäß §2 und §3 Kindertagesstätten Gesetz (KiTaG) in der Fassung vom 22.06.2018 sind in der KiTa besondere Maßnahmen zur Sprachbildung und
–förderung zu gewährleisten. Diese sollen alltagsintegriert, kontinuierlich und Mithilfe von regelmäßiger Beobachtung, Dokumentation und Reflexion stattfinden. [2]
3. Definition: alltagsintegrierte Sprachbildung
· Umfassende systematische Unterstützung und Begleitung der natürlichen
Sprachentwicklung aller Kinder in allen Altersstufen
· Bestimmt das Handeln der pädagogischen Fachkräfte während der alltäglichen
pädagogischen Arbeit
· Zielt auf die Unterstützung der Entwicklung der Sprache als besonders wichtige
Komponente in allen Entwicklungsbereichen der Kinder ab
· Sie ist entwicklungs-, lebenswelt- und kompetenzorientiert
· Begleitet durch feinfühlige Beziehungsarbeit [3]
Definition: Sprachförderung
· Intensivierte und vertiefende Unterstützung im Falle spezifischer Bedarfe
· Bietet zusätzliche Lernangebote
· Förderung des Erwerbs deutscher Sprachkenntnisse
· Besondere Unterstützung für den Erwerb des Deutschen als Zweitsprache
· Betrifft auch Kinder mit Deutsch als Erstsprache, deren sprachlicher
Entwicklungsstand verzögert ist [4]
4. Ziele der Sprachbildung und -förderung
· Den Wortschatz der Kinder erweitern
· Sprechfreude vermitteln
· Anregungen und Impulse zum Sprechen geben (auch mit geeigneten Medien und
Materialien)
· Die Förderung der kommunikativen Kompetenz
· Die Verbesserung der Lautsprache
· Der Ausbau von grammatikalischen Fähigkeiten
· Die Vermittlung von Rhythmus und Taktgefühl
· Die Ausdrucksfähigkeit altersgerecht fördern
· Die Vermittlung der Bedeutung von Sprachmelodie und Lautbildung
· Die Optimierung des Sprachverständnisses
· Die Förderung der Fähigkeit, Gehörtes wiederzugeben
· Den kommunikativen-sozialen Aspekt von Sprache vermitteln
5. Grundregeln und Prinzipien des sprachfördernden Interaktionsverhaltens
· Begegnung auf Augenhöhe und Blickkontakt
· Zugewandtheit
· Dem Kind Gelegenheit zum Sprechen geben
· Sprachliche Begleitung der Handlungen
· Spiegelung der Gefühle
· Offene Fragen stellen
· Feste Rituale und Strukturen
· Unterstützung durch Gebärden
· Bewusster Umgangston
· Raumindividuelle Sprachangebote und Sprachmöglichkeiten
· Der Aufmerksamkeit des Kindes folgen
· Ruhiges Umfeld ermöglichen
· Methoden- Vielfalt
· Kreativität sprachlich begleiten
· In jedem Raum ist ein*e Ansprechpartner*in vorhanden
· Begrüßung und Verabschiedung
· Auf das Interesse des Kindes eingehen
· Nachfragen stellen
· Umwelterfahrungen ermöglichen
· Präsent sein
· Körpersprache, Mimik und Gestik benutzen
· Stimmungen bewusst wahrnehmen
· Genaues Zuhören
· Auf akustische Signale achten
· Sich Zeit nehmen
· Gespräche aufgreifen
· Individuelle Rituale entstehen lassen
· In ganzen Sätzen sprechen
· Höflichkeit
· Sprachliche Sensibilität entwickeln
· Beschwerdemanagement
· Vorbildfunktion beachten
· Förderung der Mundmotorik
· Das eigene Sprachangebot an die Fähigkeiten des Kindes anpassen und dabei
einen kleinen Schritt voraus sein
· Keine Korrekturen, nur Wiederholungen im richtigen Wortlaut geben
· Zwischenfragen der Kinder erlauben
· In Konfliktsituationen die Kindern ermutigen, selbst Lösungsvorschläge zu finden
und dabei die verbale Kommunikation einzusetzen
6. Schwerpunkte: Methoden und Situationen
· Begrüßungsdienst [5]
- Begrüßung mit Namen
- Wir unterstützen die Kinder bei der Verabschiedung und kündigen unser Handeln
dabei an: „Du bringst Mama jetzt zur Tür und dann winken wir am Fenster zum
Abschied.“ Danach die Frage: „ Was möchtest Du jetzt machen?“
· Guten-Morgen-Runde/Morgenkreise
- Feste Rituale: z.B. Begrüßen, Singen, LED-Kerzen für jeden Wochentag in der
gemeinsam gestalteten Mitte, Tage und anwesende Kinder zählen,
Sprechsteinrunde bzw. Erzählrunden zu einer bestimmten Fragestellung,
Meckerrunden, Geschichten, Reime, Fingerspiele, Bewegungsspiele, vielfältiger
Einsatz der Fotokarten, Abstimmungen/Mitbestimmung umsetzen, Tagesstruktur
erklären, Beten (eigene und freie Gebete), den Kindern die Möglichkeit geben, den
Morgenkreis selbst durchzuführen
· Mahlzeiten
- Wir setzen unsere Vorbildfunktion bewusst ein: „Bitte“, „Danke“, „Kannst Du mir
bitte … geben?“, „Was hast Du zum Frühstück mit?“, „Wie schmeckt Dir das?“,
Tischgebete u. –sprüche, Gespräche aufgreifen
- An den Buffettagen achten wir auf Abwechslung des Angebotes, um die Mund-
und Feinmotorik unterschiedlich zu fördern und um vielfältige, sinnliche
Erfahrungen beim Essen machen zu können
- Die Kinder zum Fragen nach Lappen, Milch etc. ermutigen
· Spielendes Lernen
- Rollenspiele
- Bilderbuchbetrachtungen
- Gesellschaftsspiele
- Nachfragen stellen: „Was hast Du gemalt?“, „Warum ist Dein Elefant rosa?“
- Vielseitige Bewegung anbieten (Bewegungsraum, Außengelände)
- Singkreise
- Musikinstrumente
- Fotobücher der Kinder
- Geschichtensäcke
- Einsatz von akustischen Signalen für die Guten-Morgen-Runde, für „die letzte
Chance zum Frühstücken“ und für das Aufräumen
- Kamishibai-Erzähltheater
- Besuche in der Bücherei und Ausleihe von verschiedenen Medien
- Ausflüge in die Natur, zum Wildpark, Waldtage etc.
- Musik, Rhythmik, Tanzen
- Spiele und Angebote zum Hörverständnis
· Wickeln
- Als bewusste Zuwendungssituation gestalten
- Das Handeln mit Sprache begleiten
- Singen, scherzen
- Individuelle Rituale mit jedem Kind „erarbeiten“
7. Dokumentation
- Gemäß §3 Abs. 1 KiTaG
- Regelmäßige (systematische) Beobachtung und Dokumentation des Entwicklungs-
und Bildungsprozesses eines Kindes: Hier ist zukünftig der Aspekt der
Sprachentwicklung aller Kinder zu berücksichtigen und somit auch der
Ausgangspunkt für die Planung und Durchführung einer alltagsintegrierten
individuellen und differenzierten Förderung der Kinder mit einem erhöhtem
Sprachförderbedarf.
- Grundlagen und methodisches Vorgehen sind im Niedersächsischen
Orientierungsplan von 2018 beschrieben
- Die Dokumentationen sind Gegenstand von Entwicklungsgesprächen mit den
Erziehungsberechtigten (§ 3 Abs. 2 KiTaG)
- Wir verwenden das bereits vorhandene, erprobte und für unsere pädagogische
Arbeit passende Verfahren bzw. Dokumentationsheft „Wachsen und Reifen – Eine
Dokumentation der Entwicklungsschritte Ihres Kindes in Krippe und Kindergarten“
[6] (hier 4. Sprache und Sprechen)
8. Zusammenarbeit
Wir pflegen eine gute Zusammenarbeit im Bildungsbereich „Sprache und Sprechen“, je nach Anlass und Situationen, mit den Personensorgeberechtigten (Elternsprechtage, Tür- und Angelgespräche, Themen auf Elternabenden, Einbeziehung in die gemeinsame Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, Entwicklungsgespräche mit Beginn des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung), mit der Grundschule (Übergangsgespräche, gemeinsame Projekte und Aktionen) und den Logopäden, die Therapien in unserer Einrichtung durchführen (Entwicklungsgespräche, Austausch von Informationen, Verständigung über Spiel- und Lernmaterialien und über die Auswahl methodischer und didaktischer Maßnahmen).
Am Ende des Kindergartenjahres, das der Einschulung unmittelbar vorausgeht, ist mit den Personensorgeberechtigten dieser Kinder ein abschließendes Entwicklungsgespräch zu führen, an dem mit vorheriger Zustimmung der Personensorgeberechtigten auch die aufnehmende Schule Gelegenheit zur Teilnahme erhält. [7]
9. Qualifizierung der Mitarbeitenden
In unserer Einrichtung wurden zwei Mitarbeitende zu Fachkräften mit zusätzlichen Stunden für Sprachbildung und -förderung ernannt: Eric Gringhuis, Erzieher und Fachkraft für frühkindliche und alltagsintegrierte Sprachbildung und Dorothee Meyer, Erzieherin und Heilpädagogische Fachkraft für integrative Erziehung und Bildung im Kindergarten. Diese Fachkräfte haben folgende Aufgaben:
- Das gesamte Team mit Informationen zu versorgen (Erweiterung des Fachwissens)
- Jedem Teammitglied Anregungen zur intensiven Reflexion des individuellen
sprachlichen Interaktionsverhalten zu geben
- Das Thema „Sprache und Sprechen“ in den Dienstbesprechungen, bei allen
Planungen und bei den Überlegungen zu pädagogischen Methoden beachten und
einbringen
- Beobachtungen durchführen und mit den entsprechenden Bezugserzieher*innen
besprechen, ggf. daraus Verabredungen treffen und Maßnahmen festlegen
- Den Blick auf die alltagsintegrierte Sprachförderung schärfen
- Neue Medien und Materialien testen und einbringen
- Motivierend und unterstützend auf das Team einwirken
- In Zusammenarbeit mit der Leitung für Evaluation und Qualitätsweiterentwicklung
des Konzeptes zur alltagsintegrierten Sprachbildung und –förderung zu sorgen,
z.B. gemeinsame Planungen und Durchführungen von Studientagen zum Thema
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das gesamte Team der KiTa Pusteblume in der Verantwortung steht, bei den Kindern die Freude am Sprechen zu wecken bzw. zu erhalten und Strukturen und Konzepte zu entwickeln, um diesen zentralen Bildungsauftrag alltagsintegriert zu realisieren.
Britta von der Ohe / Januar 2019
Aktualisierung 26. April 2019, 25. Juni 2019, 19. August 2019 und
10. März 2020
Fußnoten:
_______________________________________
[1] Siehe auch Niedersächsisches Kultusministerium: Orientierungsplan für Bildung und Erziehung – Gesamtausgabe – Stand November 2018
[2] KiTaG, §§ 2 und 3: Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem: „Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder“ unter: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=KiTaG+ND+Inhaltsverzeichnis&psml=bsvorisprod.psml&max=true (abgerufen am 25.06.2019)
[3] Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend: „Alltagsintegrierte sprachliche Bildung“, unter: https://sprach-kitas.fruehe-chancen.de/themen/sprachliche-bildung/alltagsintegrierte-sprachliche-bildung/ (abgerufen am: 25.06.2019)
[4] Niedersächsisches Kultusministerium: Sprachbildung und Sprachförderung. Handlungsempfehlungen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder – Gesamtausgabe – Stand November 2018, ab Seite 8.
[5] siehe Konzeption der Ev. Kindertagestätte Pusteblume Hermannsburg
[6] Herausgeber: Stadt Wolfsburg / Geschäftsbereich Jugend, Abteilung Kindertagesbetreuung, Pestalozziallee 1a, 38440 Wolfsburg
[7] Siehe Fußnote 2
Kinderschutzkonzept
Ev. Kindertagesstätte Pusteblume Hermannsburg
Kinder sind der wichtigste Schatz in unserer Gesellschaft. Deshalb liegt uns besonders daran, diesen Schatz zu behüten und zu schützen. Wir unterstützen Kinder darin, Beziehungen und Gemeinschaft positiv zu erleben. Wir begegnen den Kindern mit Achtung und Wertschätzung und sind für sie verlässliche Begleiter.
1. Grundlagen
Als Tageseinrichtung für Kinder ist uns bewusst, dass wir im besonderen Maße Verantwortung für den Schutz des Kindeswohls haben.
Kinder vor Grenzverletzungen zu schützen bedeutet insbesondere, für Grenzverletzungen sensibilisiert zu sein und ihnen im Alltag vorzubeugen. Hierzu gehört es auch, unangenehme und sensible Themen transparent und offen anzusprechen.
1.1. Rechtlicher Rahmen
Im Grundgesetz 1) ist die „Unantastbarkeit der Würde des Menschen“ fest verankert. In der UN-Kinderrechtskonvention 2) ist Kindern das Recht zugesichert, ohne Gewalt aufzuwachsen. Alle Kindertageseinrichtungen sind nach §8 a SGB VIII 3) zur Umsetzung des Schutzauftrages verpflichtet.
Dieses ist in einer Vereinbarung vom 07.08.2013 zwischen den Einrichtungen im Landkreis Celle und dem Träger, Ev.-luth. Kirchenkreis Soltau 4), geregelt. Diese Vereinbarung schließt die Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII 5) mit ein.
1.2. Gesetzlicher Auftrag zur Gefährdungseinschätzung
Die Gefährdung des Wohls des Kindes einzuschätzen, ist ein zentrales Anliegen im Kinderschutz. Aus diesem Grund erfordert dieser Auftrag qualifiziertes Personal, ein Problembewusstsein über die Gefährdungsrisiken und ein Verfahren, dass ein verlässliches Vorgehen im Zusammenwirken von Fachkräften, Leitung, Trägervertreter*innen und Jugendamt gewährleistet.
Im Falle von unentschuldigtem Fehlen von Kindergarten- oder Krippenkindern in der Kindertageseinrichtung, haben die Fachkräfte die Handlungsanweisung des Trägers erhalten, nach drei Tagen unverzüglich Kontakt zu den Sorgeberechtigten aufzunehmen. Sollte nach fünf Tagen nichts erreicht sein, wird ein Hausbesuch veranlasst, um sich zu überzeugen, dass die Kinder unversehrt sind.
Die weiteren Handlungsschritte bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gemäß §3 des Schutzauftrages werden unter Punkt 4.1 „Umgang mit Verdachtsmomenten“ genauer erläutert.
2. Definition Kindesmisshandlung und Formen der Grenzüberschreitung
Kindesmisshandlung stellt eine nicht zufällige, gewaltsame körperliche und/oder seelische Beeinträchtigung oder Vernachlässigung des Kindes durch Eltern/Erziehungsberechtigte oder Dritte dar, die das Kind schädigt, verletzt, in seiner Entwicklung hemmt oder zu Tode bringt.
Wir unterscheiden zwischen folgenden Formen der Grenzüberschreitungen:
Körperliche Gewalt
umfasst alle Handlungen – vom einzelnen Schlag mit der Hand, Prügeln, Würgen bis hin zum gewaltsamen Angriff mit Riemen, Stöcken oder anderen Gegenständen, die zu einer nicht zufälligen körperlichen Verletzung eines Kindes führen, wobei es zu Blutergüssen, Prellungen, Knochenbrüchen, inneren Verletzungen, Verbrennungen usw. kommen kann.
Sexuelle Gewalt und Ausnutzung
ist jedes Verhalten, das, alters- und geschlechtsunabhängig, die Intimsphäre verletzt und gegen den Willen des Kindes und auch unter Umständen, in denen dies aufgrund ihrer körperlichen, seelischen, sprachlichen oder geistigen Unterlegenheit und unter Ausnutzung einer Machtposition nicht zustimmen kann.
Instrumentalisierung und Manipulation
des Kindes durch die Ausnutzung von Macht- und Autoritätspositionen der Täter*innen. Die Abhängigkeit und das Vertrauen werden ausgenutzt, um körperliche, sexuelle und emotionale Gewalt auszuüben. Durch verbale Drohungen, Zuwendungsentzug oder psychische Manipulation wird das Kind eingeschüchtert und unterdrückt. Heimlichkeiten, Zwänge und Schuldzuweisungen werden dem Kind auferlegt.
Einbezug in Intimsphäre und Privatleben
ist das Bestreben der tatbegehenden Person, die privaten Gegebenheiten und intimen Gewohnheiten
des Kindes mit einzubeziehen, um körperliche, sexuelle und emotionale Gewalt auszuüben.
Verbale Gewalt (abwerten, entwerten, bedrohen)
gegen das Kind wird eingesetzt, um es zum Schweigen zu bringen. Durch Äußerungen
wie z.B. „Das schaffst du sowieso nicht.“, „Dafür bist du zu dumm.“, oder „Wenn du das jetzt nicht tust, passiert dir etwas Schlimmes.“, etc. können Schuldgefühle und ein gestörtes Selbstwertgefühl entstehen.
Grenzverletzende Verhaltensweisen beziehen sich auch auf fachliche
und/oder persönliche Unzulänglichkeiten oder aus einer Kultur der
Grenzverletzung erfolgende Handlungen, die die Grenzen zwischen
Geschlechtern, Generationen, Herkunft und verschiedenen Kulturen
verletzen. Nichts geschieht zufällig. Grenzverletzende Verhaltensweisen
haben ihre Ursache und ihren Ort auch häufig im familiären oder weiteren
sozialen Umfeld (Freizeit, Freundeskreis, Nachbarn …..). In diesen
Verhaltensweisen finden sich alle vorher beschriebenen Formen der Gewalt
und Grenzverletzungen wieder.
3. Präventionskonzept
In diesem Teil unseres Konzeptes legen wir dar, welche Maßnahmen und Richtlinien wir zum Wohle des Kindes in unserer Einrichtung getroffen haben. Wir orientieren uns dabei an den Leitsätzen zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes unseres Trägers vertreten durch die pädagogische Leitung der Kirchenkreise Soltau und Walsrode.
3.1. Die Alltagskultur in unserer Einrichtung
Unsere Alltagskultur ist geprägt von Offenheit und Transparenz. Wir sind uns der Sensibilität der Verdachtsmomente von Machtmissbrauch bewusst; allerdings ist es unverzichtbar diese anzusprechen.
Hierfür wählen wir einen geeigneten Rahmen wie zum Beispiel direkte Gespräche zwischen Eltern und der pädagogischen Fachkraft bzw. Leitung, Gruppenbesprechungen, kinderspezifische Fallbesprechungen, Dienstbesprechungen, Beratungen mit der pädagogischen Leitung des Trägers, Beratung durch externe fachkundige Personen.
Um geeignet mit Risikosituationen umzugehen, müssen wir uns dieser vorab bewusst sein. Für diese Fälle sind die Mitarbeitenden sensibilisiert. Sie sind aufmerksam, beobachten und reflektieren sich gegenseitig.
Es ist uns wichtig, allen Mitarbeitenden unseres Hauses, den Raum und die Zeit für Selbstreflexionen einzuräumen und sie dabei zu unterstützen. Ebenfalls stehen unseren Mitarbeitenden nach Bedarf Fortbildungsangebote zur Verfügung.
3.2. Nähe und Distanz
Unsere täglichen Beziehungen werden von Nähe und Distanz bestimmt. So kann die Nähe, die empfunden wird, dem anderen peinlich und zudringlich sein oder die Distanz, die der andere mir gegenüber einnimmt, als schmerzhaft und verletzend erfahren werden.
In unserer Einrichtung reflektieren wir die unterschiedlichen Situationen auf Angemessenheit von Körperkontakt zwischen Kindern und Mitarbeitenden und von wem dieser ausgeht.
Wir sind für den Umgang mit eigenwilligen Wünschen nach Nähe und Distanz von Kindern sensibilisiert. Wir respektieren die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder; gleichzeitig beobachten und hinterfragen wir sie. Mit unserem Wissen über Bindungen reagieren wir entsprechend und stärken die Kinder. Wir sind dabei in der Rolle, Grenzen zu setzen ohne Zwang auszuüben.
3.3. Einstellung neuer Mitarbeitenden
Notwendige Voraussetzung für die Einstellung neuer Mitarbeiter*innen ist die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ohne Eintragungen. In einem persönlichen Gespräch wird eine Einschätzung darüber getroffen, ob die Haltung der bewerbenden Person zu unserer Einrichtung passt. Eine Hospitation in der Einrichtung verleiht allen Beteiligten einen ersten Eindruck und gibt die Möglichkeit zum Austausch über die Konzeption.
3.4. Partizipation und Umgang mit Beschwerden
Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden. Eine größtmögliche Teilhabe zu ermöglichen, ist eine wichtige Aufgabe in unserer pädagogischen Arbeit mit Kindern.
Die Beteiligung von Kindern an der Gestaltung ihres Lebensalltags in Kindertagesstätten ist eine Herausforderung - eine Herausforderung für die Kinder selbst, für die pädagogischen Fachkräfte und die Eltern. In Beteiligungsprozessen geht es immer um das Festlegen neuer Grenzen und das Verhandeln unterschiedlicher Interessen. Die gelebte Partizipation in unserer KiTa ist vielschichtig und berührt die verschiedensten Bereiche, wie zum Beispiel: Tagesablauf, Materialien in den Räumen, Auswahl von Praktikanten/Innen, Schuli-Themen, Neuanschaffungen von Spielzeug und Teilnahme am Waldtag.
Dieses geschieht durch Achtsamkeit im Alltag und durch standardisierte Beteiligungsformen (Guten-Morgen-Runden, Gesprächskreise, Entscheidung mit Hilfe der Fotokarte, Ich-Ordner)
Kinder haben aber nicht nur das Recht auf Beteiligung, sondern auch auf Beschwerde. Der Umgang mit Beschwerden in unserer KiTa bündelt alle Maßnahmen, die dazu führen, dass Beschwerden, Anliegen und Verbesserungsvorschläge der Kinder aufgenommen, reflektiert und bearbeitet werden. Grundlegend hierfür ist das Verständnis, dass sich hinter jeder – wie auch immer geäußerten - Beschwerde eines Kindes, ein unerfülltes Bedürfnis verbirgt. Das bedeutet nicht, dass die Bedürfnisse immer und sofort erfüllt werden können bzw. müssen. Doch müssen alle Bedürfnisse und Beschwerden der Kinder (und Erwachsener) gehört, ernst genommen und als berechtigt angesehen werden.
Die Beteiligung der Eltern zeigt sich in der Grundhaltung unserer Fachkräfte, der Miteinbeziehung der Eltern in den KiTa-Alltag und durch verschiedene standardisierte Beteiligungsformen, wie zum Beispiel: gemeinsame Studientage, Hospitation, schriftliche Abfragen, regelmäßige Treffen mit Elternvertretern, Elternabende zu bestimmten Themen und Zusammenarbeit im Elternbeirat.
3.5. Sexualerziehung
Kindliche Sexualität, Selbstwahrnehmung und Stärkung des eigenen Ichs
Eine aktive Sexualerziehung zielt auf die Stärkung des eigenen Ichs und auf die Förderung der Selbstwahrnehmung ab.
Das eigene Ich gilt es wertzuschätzen, zu achten und zu beschützen. Ein Kind soll ein positives Gefühl zu seinem Körper entwickeln können. Es soll selbstbestimmt entscheiden lernen, was seinem Körper gut tut und was ihm nicht gut tut. Wer es anfassen darf und wer nicht. Es soll lernen, mit anderen Kindern und Erwachsenen Beziehungen zu pflegen. Dies bedingt ein Umfeld, in dem auch sexuelle Themen offen angesprochen werden dürfen.
Sexualerziehung will nicht nur biologische Vorgänge vermitteln. Sie ist
vielmehr auch Erziehung zur Liebes- und Beziehungsfähigkeit. Überdies
leistet sie einen wichtigen Beitrag, um das Kind vor sexuellen und
gewalttätigen Übergriffen zu schützen. Hierzu ist es notwendig, dass ein
Kind sich und seinen Körper und seine Funktionen gut kennt.
Sexualerziehung bedeutet nicht, dass Kinder immer und überall tun dürfen,
wozu sie gerade Lust haben. Es gilt, sie sensibel für ihre eigenen Grenzen
und für die anderer zu machen.
Ich bin ich
Jedes Kind nimmt seine Person und all seine Körperteile bewusst wahr und
schätze sie wert.
- Wie heißen die Körperteile?
- Welche Funktion haben sie?
- Gibt es körperliche Unterschiede?
- Gibt es unterschiedliche Geschlechter?
Es ist mein Körper
Jedes Kind erkennt den Unterschied zwischen angenehmen und unangenehmen Gefühlen.
- Wo ist es angenehm berührt zu werden?
- Wo ist es unangenehm berührt zu werden?
- Wer darf mich berühren?
- Wer darf mich wo küssen?
- Welche Regeln gibt es bei körperlichem Kontakt und Rollen-Doktorspielen?
Gefühle und Körperwahrnehmung
Jedes Kind nimmt seine eigenen Stärken und Grenzen wahr. Es lernt eigene
Gefühle und die anderer Personen zu erkennen, zu beschreiben und zu akzeptieren.
- Wie und wo kann ich erkennen, was der andere fühlt?
- Kann man Gefühle sehen?
- Wie gehe ich mit Freude oder mit Wut um?
- Wer oder was hilft mir, wenn ich nicht weiß, wohin mit meiner Wut?
- Wer oder was hilft mir, wenn ich nicht mit meiner Freude im Überschwang umgehen kann?
Nein-Sagen
Jedes Kind lernt, nein zu sagen, wenn ihm die Situation unangenehm ist.
- Wie erkenne ich, ob Gesichtsausdruck und Körperhaltung zusammen passen?
- Wie erkennt mein Gegenüber, dass ich „Nein“ meine und etwas nicht will?
- Gibt es Körperhaltungen, die ein Gefühl ausdrücken?
- Welche Stopp-Regeln gibt es?
- Darf ich „Nein, ich will das nicht“ sagen?
- Wie kann ich auch gegenüber Erwachsenen meine Bedürfnisse deutlich machen?
Geheimnisse
Jedes Kind erfährt, dass es schöne Geheimnisse gibt und dass man diese
bewahren kann. Die Kinder erfahren aber auch, dass es Geheimnisse gibt, die
ein schlechtes Gefühl machen und die sie einer ihm vertrauten Person erzählen sollen.
- Was ist ein schönes und was ist ein schlechtes Geheimnis?
- Wem vertraue ich was an?
- Wann kann der richtige Zeitpunkt sein und wo ist der richtige Ort, einem Erwachsenen etwas anzuvertrauen?
- Wann und wie hole ich Hilfe, wenn ein anderes Kind geärgert wird?
Doktorspiel = Körper erkunden
Aus der Entwicklungspsychologie wissen wir, dass Doktorspiele für die
kindliche Entwicklung wichtig sind. Diese gegenseitigen körperlichen
Erkundungen sind Ausdruck kindlicher Neugier. Sie helfen, das
Rollenbild und die Geschlechtsidentität zu klären.
Hierzu gibt s in unserer Einrichtung feste Regeln, die das Spiel im
Miteinander klar und deutlich machen:
- Erlaubt ist nur das, was sich für die Kinder selbst und für die Spielpartner gut anfühlt!!!
- Ein „NEIN“ oder „ Ich will nicht mehr“ muss akzeptiert werden!!!
- Kein Mädchen und kein Junge tut einem anderen Kind weh!!!
- Niemand steckt einem anderen Kind etwas in den Po, in die Scheide, in den Penis, in den Mund, in die Nase oder in das Ohr!!!
- Ältere und größere Kinder (bzw. Kinder die dem Spielpartner in ihrer Entwicklung deutlich überlegen sind), Jugendliche und Erwachsene haben bei diesen Doktorspielen nichts zu suchen!!!
Wichtig für uns:
Wir haben im Team eine gemeinsame Haltung und verbindliche Regeln, um die pädagogische Arbeit im Bereich Sexualpädagogik umzusetzen.
- Schamgrenzen werden akzeptiert und geachtet.
- Nackt sein ist im Spiel nicht erlaubt (der Schlüpfer bleibt an).
- Jedes Kind bestimmt allein, ob und wer es auf Toilette oder zum Wickeln begleiten soll.
- Jedes Kind bestimmt allein, welche Person ihm den Po abputzt und welche Person ihm beim An- und Umziehen hilft.
- Die Tür wird beim Wickeln geschlossen, jedoch nicht verschlossen.
- Wenn ein Kind fragt, nehmen wir seine Frage ernst und es bekommt eine altersgerechte Antwort.
- Erwachsene setzten deutliche Grenzen bei unangenehmen Berührungen durch Kinder.
- Wir küssen Kinder nicht und Kinder küssen uns nicht auf den Mund.
- Das Wickeln wird ausschließlich von Fachpersonal mit Bindung zu dem entsprechenden Kind (alle Geschlechter) ausgeführt.
- Gegenseitige Körperuntersuchungen, sogenannte „Doktorspiele“ sind erlaubt, so lange sich alle an unsere Regeln halten (siehe oben).
- Wir führen eine einheitliche Sprache in der Bezeichnung der Geschlechtsorgane.
- Wir messen den Unterschied zwischen kindlichen sexuellen Bedürfnissen und sexuellem Missbrauch an der Freiwilligkeit und an dem Alter (bzw. am Entwicklungsstand) der handelnden Kinder.
- Wir dokumentieren Beobachtungen, geben Informationen an die entsprechenden Eltern und im Team weiter und reflektieren gemeinsam einzelne Situationen.
4. Interventionskonzept
Unser Interventionskonzept richtet sich nach den vorgegebenen Handlungsschritten gemäß §3 der Vereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder zur Umsetzung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII mit dem
Ev.-luth. Kirchenkreis Soltau und dem Landkreis Celle vom 07.08.2013.
4.1. Umgang mit Verdachtsmomenten
Handlungsschritte:
1. Werden einer Fachkraft in einer Tageseinrichtung für Kinder gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines betreuten Kindes bekannt, nimmt sie eine Gefährdungseinschätzung vor und teilt dies der zuständigen Leitung mit.
2. Bei der Gefährdungseinschätzung wird eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen.
3. Die Erziehungsberechtigten sowie das Kind werden in die Gefährdungseinschätzung einbezogen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.
4. Die Fachkräfte der Träger wirken bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hin, wenn sie diese für erforderlich halten.
5. Die Fachkräfte der Träger informieren unverzüglich das Jugendamt, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
6. Ist die Gefährdung des Wohls des Kindes so akut, dass bei Durchführung der vereinbarten Abläufe mit großer Wahrscheinlichkeit das Wohl des Kindes nicht gesichert werden kann, so liegt ein Fall der dringenden Kindeswohlgefährdung vor. Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Gefährdungseinschätzung mitzuwirken. In diesen Fällen ist eine unverzügliche Information des zuständigen Jugendamts zwingend notwendig. Das Jugendamt gewährleistet, dass eine Kontaktaufnahme in Notfallsituationen auch außerhalb der Bürozeiten sichergestellt ist.
4.2 Grundsätze im Ernstfall
1. Ruhe bewahren-besonnen Handeln
Durch ein kurzes Innehalten wird der Schaden von Grenzverletzung, deren Vorgeschichte oft weit zurückreicht, nicht wesentlich vergrößert. Viel mehr bietet besonnenes Handeln die Möglichkeit, sich selbst mehr Klarheit zu verschaffen und ggf. Fachkräfte und Fachstellen hinzuzuziehen.
2. Das (mögliche) Opfer schützen!
Wir stellen keine eigenen Untersuchungen an und konfrontieren keine beschuldigte Person mit dem Verdacht (Beweismittel könnten vernichtet werden und der Druck der Geheimhaltung auf das Opfer könnte wachsen).
Ein mögliches Opfer in Sicherheit zu bringen bedarf einiger Vorbereitungszeit und ist Aufgabe des Jugendamtes und der Polizei, wie auch die Aufklärung von Verdachtsmomenten.
3. Achtsam zuhören!
Personen, die über einen Fall von Grenzüberschreitungen berichten, könnten selbst Opfer sein. Hier gilt es, emphatisch auf die möglicherweise traumatisierte Person einzugehen. Wir machen Mut und zeigen, dass wir dem Hinweisgeber glauben schenken. Wir vermeiden gute Ratschläge und zu intensives Nachfragen.
Obwohl das Gespräch vertraulich ist, kann es notwendig sein, umgehend Schutzmaßnahmen einzuleiten. Wir weisen deshalb darauf hin, dass wir im Bedarfsfall Fachkräfte zu Rate ziehen, um die Situation einzuschätzen.
4. Zeitnahe Dokumentation!
Eine gründliche und vor allen Dingen umgehende Dokumentation ist die Grundlage für ein differenziertes Handeln und die Zusammenarbeit mit Fachstellen.
5. Anhang
5.1. Adressen
1) Grundgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html
2) UN-Kinderrechtskonvention: http://www.kinderrechtskonvention.info/
3) § 8a SGB VIII: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8
4) Vereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder zur Umsetzung des
Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII sowie zur Sicherstellung des
Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB 8 im
Landkreis Celle: einsehbar im Kiga
5) § 72a SGB VIII: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__72a.html
- Bundeskinderschutzgesetz:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=119832.html
- Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Celle für Kinder, Jugendliche
und Eltern
Denickestraße 110 B, 29225 Celle,
Tel. 05141-9164400; E-Mail: eb@LKCelle.de
Offene Sprechstunde: Mittwoch 17 Uhr, Donnerstag 9 Uhr
oder
Außenstelle Hermannsburg
Lutterweg 11, 29320 Hermannsburg, Telefon: 05052-94422
Offene Sprechstunde: Di.+Do. 15 Uhr
- Jugendamt Celle
Trift 26, 29221 Celle, Telefon: 05141-916-4343
- Gesundheitsamt Celle
Trift 26, 29221 Celle, Telefon: 05141-916-5000
- Träger für evangelische Kindertagesstätten
im Ev.-luth. Kirchenkreis Soltau
Rühberg 7 , 29614 Soltau
5.2. Literatur (Vorschläge, Weiterführung und Quellen)
- „Kindeswohlgefährdung - Erkennen und Helfen“
Vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- „Partizipation in Kindertageseinrichtungen“
R. Hansen, R. Knauer, B. Sturzenhecker; verlag das netz
- Kindertagesheim St. Stephanus, Kinderschutzkonzept
- „Partizipation in der Kita“
M. Regner, F. Schubert-Suffrian, Herder Verlag
- „Macke, Zicke, Trampeltier…….“; Vorurteilsbewusste Bildung u. Erziehung
P. Wagner, S. Hahn, U. Enßlin; verlag das netz
- Ev. Kita Resse, Konzeption
- kindergarten heute; Themenheft: „Partizipation in der Kita“
- kindergarten heute; Das Leitungsheft, 3/2014
- kindergarten heute; Die Fachzeitschrift, 9/2013
Orientierungsplan für Bildung und Erziehung
im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder vom 12.01.2005
Der Orientierungsplan konkretisiert den Bildungsauftrag des Elementarbereichs (Kindertagesstätten und Kindergärten) und macht diesen der Öffentlichkeit deutlich.
Er dient als Grundlage für die Bildungsarbeit in den Einrichtungen und hat einen empfehlenden Charakter.
Inhaltsverzeichnis
I. Grundlagen und allgemeine Ziele
1. Einleitung: Funktion und Charakter des Orientierungsplan
2. Grundwerte in der demokratischen Gesellschaft
3. Zum Bildungsverständnis – wie kleine Kinder lernen
II. Bildungsziele in Lernbereichen und Erfahrungsfelder
Einführende Bemerkungen
1. Emotionale Entwicklung und soziales Lernen
2. Entwicklung kognitiver Fähigkeiten und der Freude am Lernen
3. Körper-Bewegung-Gesundheit
4. Sprache und Sprechen
5. Lebenspraktische Kompetenzen
6. Mathematisches Grundverständnis
7. Ästhetische Bildung
8. Natur und Umwelt
9. Ethische und religiöse Fragen, Grunderfahrungen menschlicher Existenz
III.Die Arbeit in der Tageseinrichtung für Kinder
A. Methodische Aspekte und die Aufgabe der Fachkräfte
1. Grundprinzipien für die Förderung von Erziehungs- und Bildungsprozessen
2. Leben und Lernen in der Kindergruppe
3. Das Spiel- die elementare Lernform von Kindern
4. Die Einrichtung einer anregenden Lernumgebung
5. Beobachtung und Dokumentation – Grundlagen methodischen Vorgehens
6. Zusammenarbeit im Team und Aufgaben der Leitung
B. Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
1. Grundlagen für eine Erziehungspartnerschaft
2. Erziehungspartnerschaft in der Praxis
3. Die Tageseinrichtung im sozialen Umfeld
C. Zusammenarbeit von Tageseinrichtungen und Grundschule
1. Voraussetzungen und Ziele der Zusammenarbeit
2. Konkrete Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs
IV. Qualitätsentwicklung und -sicherung
1. Zielsetzung – Pluralität der Methoden
2. Beobachtung und Dokumentation als Instrumente der Qualitätssicherung
Anhang
1. zu Kap. III A: 4. Die Einrichtung einer anregenden Lernumgebung
2. zu Kap. III C: Zusammenarbeit von Tageseinrichtungen und Grundschule
- Beispiele für einen Kooperationskalender -
3. Ausgewählte Literatur
4. Hinweise zu Bildungsplänen anderer Bundesländer
In unserer KiTa sind mehrere Exemplare des Orientierungsplans vorhanden. Wenn Sie mehr über die Inhalte lesen und erfahren möchten, können Sie gerne ein Exemplar ausleihen oder den Orientierungsplan online abrufen. Klicken Sie dafür Hier.